Hallöchen,
bei Sonderangeboten muss der Händler die Ware in angemessener Menge bereithalten. Mindestens drei Tage, richtig?
Was für Rechte habe ich denn, wenn er aber schon einen Tag nach der Publizierung erklärt: „Ausverkauft!“?
Mir wurde eine „Kundenvormerkung“ angeboten. Das konnte ich nicht annehmen, weil ich den Artikel sofort, zumindest noch diese Woche benötige. Zum anderen finde ich, wenn der Händler das Recht dazu hätte, träte ein doppelter Lockvogeleffekt ein: ich müsste ja ein zweites Mal hin.
Neugierige Grüße
Peggy
Hi Peggy,
soweit mir bekannt ist, bedeutet „ausreichende Menge“ eine Einschätzung des Verkäufers, was ausreichend sein soll. Das wiederum hat zur Folge, wenn Ware alle, dann alle - Pech gehabt. Aber die Ware muß der Werbung entsprechen, muß überhaupt erst mal im Laden stehen und auch zu der angepriesenen Auszeichnung.
Mal übertrieben gesagt:
Eine ausreichende Menge ist natürlich nicht, wenn Aldi nur einen PC auf Lager hat und den anbietet mit Zeitungswerbung. Aber es kann auch nicht erwartet werden, das eine Filiale sich gleich zehntausend solche PC hinstellt, nur weil vermutlich der Bedarf an diesem Verkaufsort so ist und die Käufer sich ganz sicher in den nächsten Wochen für dieses Gerät entscheiden werden.
Gruß
André