Sonderangebote geschlossen aufkaufen

Hai, Rechtsauskenner,

wenn ein Laden ein Sonderangebot anpreist, dann muß er doch genug Ware haben, daß dann für den Zeitraum X die Nachfrage nach diesem Angebot befriedigt werden kann. (Beispiel: Dingsbums-Markt darf nicht nicht Leute mit dem Super-tollen-12-Farb-Drucker für nur 9,99€ in den Laden locken und dann aber nur ein Stück da haben)

Bei manchen Sachen gibt es dann ja Abgabe-Einschränkungen (wie bei den billigen Flugtickets: Jede Person nur soundsoviel Stück, oder auch „Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen“).

Jetzt gibt es hier seit einiger Zeit jemanden, der sämtliche günstigen Angebote einfach komplett aufkauft - da er „guten Kontakt“ zu einigen Verkäufern hat, kommt es auch schon mal vor, daß er schon auf der Palette hockt, wenn der erste offiziell eingelassene Kunde am Angebot ankommt. Ich gönn ihm ja, daß er gute Geschäfte macht, es nervt aber langsam, daß man als normaler Kunde gar keine Chance mehr hat, auch was zu erwischen. Daher meine Fragen:

Wie lange muß ein Angebot im Angebot sein?
Gilt eine solche Dauer auch dann, wenn ds Angebot nicht durch eine Werbung vorher kundgetan wurde?
Gibt es eine generelle Abgabe-Mengen-Einschränkung für Einzelhändler (ev. nur bei Sonderangeboten)?

Beim googeln hab ich nur lauter widersprüchliches, oder für mich unverständliches Zeug gefunden.

Gruß
Sibylle

Kuckuck Sibylle,

vor, daß er schon auf der Palette hockt, wenn der erste
offiziell eingelassene Kunde am Angebot ankommt.

dumm gefragt: wie kommtn der in den Dingsda-Markt überhaupt rein? Hat der da gute Freunde? *grübel*

Gibt es eine generelle Abgabe-Mengen-Einschränkung für
Einzelhändler (ev. nur bei Sonderangeboten)?

Ähm, ich meine früher mal gelesen zu haben, dass diese Sonderangebote nur „in haushaltsüblichen Mengen“ abgegeben werden. Zumindest steht bzw. stand das im lokalen Lebensmittelmarkt-Sonderangebots-Werbezettel immer drauf. Was das aber genau bedeutet bzw. ob und wie das kontrolliert wird würde mich aber auch interessieren.

*wink*

Petzi

Jetzt gibt es hier seit einiger Zeit jemanden, der sämtliche
günstigen Angebote einfach komplett aufkauft - da er „guten
Kontakt“ zu einigen Verkäufern hat, kommt es auch schon mal
vor, daß er schon auf der Palette hockt, wenn der erste
offiziell eingelassene Kunde am Angebot ankommt. Ich gönn ihm
ja, daß er gute Geschäfte macht, es nervt aber langsam, daß
man als normaler Kunde gar keine Chance mehr hat, auch was zu
erwischen. Daher meine Fragen:

Wie lange muß ein Angebot im Angebot sein?
Gilt eine solche Dauer auch dann, wenn ds Angebot nicht durch
eine Werbung vorher kundgetan wurde?
Gibt es eine generelle Abgabe-Mengen-Einschränkung für
Einzelhändler (ev. nur bei Sonderangeboten)?

Unabhängig von der rechtlichen Seite genügt eine E-Mail an die Konzernzentrale der Kette, wenn es denn eine ist. Die mögen das gar nicht, wenn Sonderangebote vorab an „besondere Kunden“ vergeben werden. Da reagieren die immer sehr humorlos und wenn sich feststellen lässt, welcher Verkäufer da seinen Freund versorgt, dann hat das für den Verkäufer auch durchaus Konsequenzen.

Allerdings ist das aus meiner Sicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Gruß

ALex

Hallo.

Bin jetzt zwar kein Rechtsexperte, aber es gibt ja das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (googlen) und dort ist das, was du beschreibst eindeutig als unlauter Wettbewerb aufgeführt. Es steht sogar dort, dass die Ware möglichst für mindestens zwei Tage da sein soll. Möglichst soll heißen, dass man ja nicht mit allem rechnen kann, aber wenn sowas oft passiert (wie du ja schreibst), kann man da nicht von unerwartet hoher Nachfrage reden.

Das Problem ist nur, und da wäre ich sehr dankbar wenn mich die Experten korregieren, dass man so gar nichts gegen machen kann. Da können wohl nur die Mitbewerber entsprechend handeln. Ob und wenn ja, wie, man als Privatperson den Laden abmahnen könnte, weiß ich nicht. Da ist es aber auch wohl besser, die Kettenzentrale anzuschreiben oder reicht es evtl. auch schon den Filialleiter anzusprechen, der ist an einer Abmahnung bestimmt nicht interessiert und kann ggf. mehr von der Angebotsware bestellen.

Gruß,
Andreas

P.S. wenn ich mich nicht täusche, ist die Sache mit den „haushaltsüblichen Mengen“ die Erfindung von den Läden, damit die Ware ausreicht, es ist nirgendwo vorgeschrieben. Wenn genug da ist, kannst du gerne palettenweise kaufen.

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Jetzt gibt es hier seit einiger Zeit jemanden, der sämtliche
günstigen Angebote einfach komplett aufkauft - da er „guten
Kontakt“ zu einigen Verkäufern hat, kommt es auch schon mal
vor, daß er schon auf der Palette hockt, wenn der erste
offiziell eingelassene Kunde am Angebot ankommt. Ich gönn ihm
ja, daß er gute Geschäfte macht, es nervt aber langsam, daß
man als normaler Kunde gar keine Chance mehr hat, auch was zu
erwischen. Daher meine Fragen:

Hallo Sibylle,
ich kann deine Gedankengänge nicht nachvollziehen. Gehst du davon aus, dass einige Leute Sonderangebote in den Supermarktketten aufkaufen, um sie gewinnbringend weiter zu verkaufen?
Sprich doch mal einen Händler an, welche Handelsspanne er bei bestimmten Warengruppen einplanen muss, um von der Differenz Einnahmen/Ausgaben überleben zu können. In der Kalkulation ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass nicht jedes Geschäft gut ausgeht und durch andere Verkäufe kompensiert werden muss.
Der Wiederverkäufer hätte dann noch die Pflichten zur Gewährleistungsabwicklung.
Wenn jemand bevorzugt Angebote aufkauft, kann er wohl nur direkt an der Ware Interesse haben.
Ich kaufe haltbare Ware bei günstigem Angebot auch in größeren Stückzahlen, allerdings nicht 30 ALDI-Computer.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf