Sonderausgaben

Hallo,

wenn man einige Sonderausgaben schon angesetzt hat, so macht es keinen Sinn KFZ-Steuern, Versicherungen u.ä. noch zusätzlich aufzulisten (ändert an der Rückerstattung nichts). Kann mir jemand den Grund erklären. I.a. ist es doch so (z.B. bei Werbungskosten) - je mehr, desto besser.

Vielen Dank und Gruß
Harry

Hi Harry,

da die Steuertabellen in Beträgen aufgegliedert sind…kann es schon etwas ausmachen,wenn man mehr angibt…Ein „gutes Programm“ zeigt dir so etwas auch an…Natürlich muß man nur wissen,ob ein Betrag auch dorthin (Sonderausgaben) oder eher zu Werbungskosten gehört…Und nun viel Glück beim Versuch…

MfG Andreas

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hi harry,

es kommt darauf an, ob du beschränkt oder unbeschränkt abzugsfähige sonderausgaben meinst.

beschränkt nach der höchstbetragsberechnung sind vorsorgeaufwendungen (also sv-abzug, leben, unfall, berufsunf., kranken, pfelege, haftpflicht). diese werden max. bei ehegatten zu 12.000 + 5.220 + 2.610 DM = 19.830 abgezogen. bei arbeitnehmern wird der betrag von 12.000 um 16% vom arbeitslohn gekürzt. bei singles sind die beträge einfach zu halbieren. hat man nun beträge von 22.440 DM zusammen, brauch man nicht mehr „weiterzusammeln“ wie du schreibst.

bei den anderen sonderausgaben ist das anders, die unterliegen zwar einzelnen beschränkungen, in der summe sind sie aber unbeschränkt abziehbar.

dazu gehören kirchensteuer, spenden, steuerberatung, schulgeld, ausbildungskosten.

spenden sind bis zu einem %satz des gesamtbetrags der einkünfte abziehbar. schuldgeld von vornherin nur zu 30% und ausbildungskosten nur bis max. 1800 / 2400 DM.

ähnlich ist es bei den werbungskosten. nach oben keine grenze, aber einzeln beschränkt (bsp. arbeitszimmer 2400DM, verpflegungsmehraufwendungen 10/20/4DM etc. …).

übrigens: kfz-steuer ist keine sonderausgabe, genausowenig die kfz-kaskoversicherung. wohl aber die kfz-haftpflicht ist eine vorsorgeaufwendung!

so, vielleicht weisst du nun, warum das „sammeln“ nicht mehr lohnt.

gruss vom

showbee