Sonderausgaben 2008

Hallo,
unter Zeile 69 des (bayerischen) Mantelbogens ist man aufgefordert, den Arbeitnehmeranteil an der Gesamtsozialversicherung laut Nr.25 der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. Im einzelnen angeführt sind unter Zeile 69 die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Üblicherweise bescheinigt ist unter Nr.25 aber nur der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung des Arbeitnehmers. Nutzt es, in Zeile 69 auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einzutragen?

Gruß Franz

Üblicherweise bescheinigt ist unter Nr.25 aber nur der Beitrag
zur Arbeitslosenversicherung des Arbeitnehmers. Nutzt es, in
Zeile 69 auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
einzutragen?

Hallo,

also bei mir stehen da auch die KV- undPV-Beiträge. Keine Ahnung, ob das in Bayern anders sein sollte. Ist man denn in einer gesetzlichen KV und führt der AG die Beiträge ab?

MfG

Moin,

(…)(bayerischen)(…)

auch in Bayern muss man eine bundesdeutsche Steuererklärung machen. Auch wenn’s ein Freistaat ist, so gilt das Einkommensteuergesetz bundesweit, egal ob man in Bayern, MeckPomm oder Hessen wohnt…

In Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung stehen die Beiträge zu Gesamtsozialversicherung. Diese beinhalten die Krankenversicherungsbeiträge, Beiträge zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Und diese werden dann folglich in Zeile 69 des bundeseinheitlichen Mantelbogens eingetragen.

Schöne Grüße
e