Sonderausgaben beim Lohnsteuerjahresausgleich

kann man kosten für ein inhaftiertes familienmitglied unter besondere belastungen geltend machen zb besuchsfahrtkosten, überweisungen zum lebensunterhalt?

und wäre es möglich, den kinderfreibetrag für alleinerziehende zu beantragen, obwohl das kind volljährig 25 ist, aber eben noch im eigenen haushalt lebt nicht arbeitssuchend gemeldet, kein hartz4 bezug, kein schulbesuch/ausbildung oder sonstige beschäftigung?

zu 1:
Dies fällt allenthalben unter die Rubrik Unterstützung bedürftiger Personen. Normalerweise ist davon auszugehen, daß Personen in Haft keiner solchen Unterstützung bedürfen, da sie versorgt sind. M.E. könnte man es nur dann versuchen, wenn im Falle einer Jugendstrafe infolge eines psychologischen Gutachtens eine beispielsweise elterliche Anwesenheit erforderlich ist. Ansonsten sind solche Besuchsfahrten wie auch familiäre Besuchsfahrten dem privaten Lebensbereich zuzuordnen.
zu 2:
Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld (das ist gekoppelt) gibt es nur für Kinder bis höchstens 25 Jahre, wenn sie noch in Berufsausbildung sind. Ausgenommen: Behinderung (muß nachgewiesen werden).

vielen dank für deine antwort, hat mir sehr weitergeholfen!