Hallo zusammen,
Folgende fiktive Fragen habe ich an euch Wissende:
Eine Person X ist ein Versicherungsfritz, nach erfolgreichem Abschluß von super tollen Versicherungen, möchte er sich beim „Kunden“ erkenntlich zeigen, und den Kunden zu einem feudalen Essen einladen. Natürlich kann er dies ja als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen, Bewirtungskosten genannt.
Person X hat auch viele Besuche von Kunden in seinem ausgebauten Büro im eigenen Haus und bewirtet dort mit Kaffee und Kuchen die Kunden im Kundengespräch. Kaffee und Kuchen sind Bewirtungskosten und werden als Sonderausgaben geltend gemacht.
Gleiches gilt für Wasserkästen, Kaffee auf Vorrat, Werbegeschenke in Form von Blumen, Pralinen, Gutscheinen für Kino ect. Alles Sonderausgaben.
Nun die Fragen: sind all die genannten Dinge, bei einem Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt? Das Essen mit Kunden, der Kaffee, Kuchen und die üppigen Präsente? Was würde im Falle eines Falles bei einer Betriebsprüfung passieren, wenn diese Sonderausgaben nicht anerkannt werden würden? Würde Person X wegen Steuerbetrug oder Ähnlichem angezeigt?
Ich bedanke mich shon jetzt für freundliche Antworten
Gruß Caschmi