mein Sohn wird diesen Sommer eingeschult.
Ich hab mal gehört, dass es so Sonderleistungen gibt, wie z.b. wenn eine Kommunion oder Konfirmation ansteht.
Gilt dies auch bei Einschulung, da hierfür ja auch Sonderkosten anfallen, wie z.b. Schulranzen, -tüte, SChreibtisch-stuhl.
mein Sohn wird diesen Sommer eingeschult.
Ich hab mal gehört, dass es so Sonderleistungen gibt, wie z.b.
wenn eine Kommunion oder Konfirmation ansteht.
Gilt dies auch bei Einschulung, da hierfür ja auch
Sonderkosten anfallen, wie z.b. Schulranzen, -tüte,
SChreibtisch-stuhl.
Wer weiß Auskunft?
vor dem vorbestraften Hartz IV, es gibt vielleicht noch was als KANN aber nichts mehr mit Rechtsanspruch.
Laut Hartz sind solche Ausgaben im Regelsatz enthalten, die sollte man dann auch ansparen für solche Zwecke, laut dem Hartz
das war wirklich einmal als es noch Sozialhilfe für Familien oder Alleinstehende gab.
Aber versuchs mal bei der Caritas oder AWO die gewähren bei Vorlage des Hartz4-Bescheids oder bei Nachweisung von geringem Einkommen gerne mal ein finanziellen Zuschuss oder auch Gutschein.