Sonderausgaben gemäß z.B. §10e EStG

Hallo Forum,

ich bin gerade dabei den „Fragebogen für Gewerbeanmeldung“ auszufüllen, und bin bei Frage 30: „Vorraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und weitere Abzugsbeträge (z.B. §10e EStG) in €“ hängengeblieben.

Darunter kann ich mir nichts vorstellen, hat jemand einen Tip was man darunter alles versteht?

PS: mein Gewerbe ist nebenberuflich.

Vielen Dank und MFG
Jörg

Hallo Jörg,
schaust du unter:
http://www.steuer-office.de/inhalt/hso_steuerliche_f…

Paßt das??

Wenn nicht gib laut.

Gruß
Martin

Hallo Jörg,

die richtige Antwort von Martin Kerkloh bezieht sich auf den zweiten Teil Deiner Frage.

Im Zusammenhang mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Du vor Dir hast, betreffen die (alten) 10e-Fälle nur einen Teil des Themas.

Es geht bei diesem Fragebogen um eine Art Simulierung der Veranlagung, um Vorauszahlungen möglichst treffend festzusetzen.

Ohne jetzt den gesamten Klumpatsch von Sonderausgaben, beschränkt abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, Aufwendungen für die Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf etc. etc. auseinanderzufieseln, empfehle ich Dir in der gegebenen Situation:

Leg den letzten Einkommensteuerbescheid neben den Fragebogen, den Du ausfüllen willst. In dem Bescheid findest Du praktisch alle relevanten Positionen mit den gleichen Begriffen wie im Fragebogen wieder. Alles, was sich nicht wesentlich verändert hat oder verändern wird, überträgst Du mit den Beträgen, die in der Veranlagung zur ESt angegeben sind.

Schöne Grüße

MM

Hi,

also wenn ich bisher Lehrling war heisst das ich kann hier 0€ reinschreiben, weil ich vermiete zB ja nichts…??

Fallen unter Sonderausgaben auch Werbeausgaben? Aber das bezieht sich das nicht nur auf das Gewerbe ?

mfg ein verwirrter jörg :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jörg,

also wenn ich bisher Lehrling war heisst das ich kann hier 0€
reinschreiben,

da es sich nicht um eine Steuererklärung handelt, sondern um die Feststetzung von Vorauszahlungen, kannst Du das ohne weiteres tun.

weil ich vermiete zB ja nichts…??

diese Begründung trifft es nicht so ganz, aber das Ergebnis ist ok.

Fallen unter Sonderausgaben auch Werbeausgaben?

Nein

Aber das
bezieht sich das nicht nur auf das Gewerbe ?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Deiner nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit bezieht sich auf alles, was für Deine Besteuerung wichtig ist - damit die Vorauszahlungen richtig festgesetzt werden können.

Empfehlung: Geh Deinen letzten Einkommensteuerbescheid (vielleicht kennst Du ihn als „Abrechnung zum Lohnsteuerjahresausgleich“) noch einmal Punkt für Punkt durch. Wenn Du Dir hast helfen lassen (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein etc.), nimm den dazu, der Deine letzte Einkommensteuererklärung gemacht hat. Dann kannst Du Dir auch vorstellen, was es mit den einzelnen Fragen in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf sich hat.

Wenn Du noch nie zur Einkommensteuer veranlagt worden bist (das ist das gleiche wie „Lohnsteuerjahresausgleich“), empfehle ich Dir, mit dem Fragebogen beim Steuerberater vorbeizuschauen. Du kannst ihn bitten, den Fragebogen mit Dir zusammen durchzugehen. Das ist einen Schlag teurer als wenn er ihn ausfüllt, aber Du kannst Dir auf diese Weise eine Idee davon schaffen, wie die Besteuerung Deiner nebenberuflichen Tätigkeit aussehen wird.

Schöne Grüße

MM