Folgende Konstellation:
Ein Kommanditist einer KG hat zur Aufklärung gewisser Vorgänge gegenüber der geschäftsführenden Komplementärin anwaltliche Hilfe(per Mandat) in Anspruch nehmen müssen. Diese Anwaltsrechnungen betragen ca. 30% seines zu versteuernden (niedrigen)Einkommens.
Ich hatte vermutet, daß der Kommanditist diese in der Tat außergewähnliche Belastung als genau solche absetzen kann … i.S.v. bspw. Sonderausgaben bzw. „außergewöhnliche Belastung“.
Nun sagte jemand mir, daß dies über die Position „Sonderbetriebsausgaben(speziell dann des Kommanditisten)“ in der KG Bilanz(die dann nachträglich wahrscheinlich in diesem Punkt geändert werden müsste?) passieren soll und nicht als Sonderausgaben in der ESt-Erklärung des Kommanditisten.
Die Rechnungen betrafen nur den Kommanditisten und sind auf ihn ausgestellt. (es geht natürlich u.a. um seine KG-Rechte im Disput mit der Komplementärin).
Falls einer die Fachkenntnis bzw. einen Hinweis hat, wäre ich sehr dankbar.