Sonderausgaben zusätzlich zum Kindesunterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau hat eine Tochter mit in die Ehe gebracht.Die Tochter ist 14 Jahre alt und bekommt regelmäßig Unterhalt von ihrem Vater.Jetzt steht eine Klassenfahrt an die 260,- Euro kosten soll.Wir meinen zu wissen das solche Sonderausgaben von ihm hälftig getragen werden müssen. Er sagt das wäre nicht so und will nichts dazu zahlen.Die gleiche Diskussion hatten wir auch schon bezüglich der Brille für die Tochter bzw. jetzt hat sie Kontaktlinsen.Ihr Vater meint mit dem Unterhalt müßte alles gezahlt werden was die Tochter betrifft. Ich würde gerne wissen ob es stimmt das er Sonderausgaben zur Hälfte übernehmen muss und wenn ja, was gilt als Sonderausgabe?
Vielen Dank schon mal im vorraus für Antworten.
Das Mädchen leidet sehr unter diesen ständigen Diskussionen bezüglich dieser Sonderausgaben. Ihr Vater läßt sie da immer drunter leiden.Leider.

Hallo,

ich weiß darüber auch nicht viel, daher habe ich bei
www.allein-erziehend.org nachgeschaut.
Hierzu kamen mehrere Infos: Generell sei der Unterhalt für Essen und Trinken, und zusätliche Sonderausgaben müßten wenn nicht vom Vater, so doch gemeinsam getragen werden. Es gäbe jedoch konservative Gerichte, die auch schon urteilten, das mit dem Unterhalt generell alles abgedeckt ist. Weiterhin muß der Freibetrag vom Vater beachtet werden.
Sollte sich der Vater jedoch weigern sich wenigstens zu beteiligen, so bleibt wohl nur der Weg vor das Gericht.
Nebenbei sollte man sich auch überlegen, ob man das Kind generell, egal wie ärgerlich die Sache ist, heraushalten sollte bei diesen Streitereien mit dem Kindsvater.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen. Sie können ja auch noch einmal unter o.a. Webadresse nachschauen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Küstner