Sonderausgabenabzug Riesterrente Anlage AV

Hallo , gestern habe ich meinen Steuerbescheid 2012 bekommen und folgenden Satz in der Erläuterung gefunden .
„Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§ 10a EStG) 1.H.v. 1947 € kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspurch von 846 € günstiger ist.“

Es dreht sich hier um die Ansprüche aus meinem Riestervertrag.
Die letzten Jahre über wurden die Riester Sonderausgaben immer voll anerkannt.
Dieses Jahr sagt angeblich der Günstigkeitsvergleich etwas anderes.
Laut Bescheinigung §92 EStg wurden nur die Grundzulage 154 EUR bezahlt.
Ich bin Vater von Zwillingen ( geboren in 2011). Die Kinderzulagen ( 2 x 300 EUR) tauchen dort als gezahlt und als wieder zurückgezahlte Zulage auf.
Meine Frau hat auch ein Riestervertrag , aber zahlt nur 180 EUR im Jahr ein und hat lediglich ca 22 EUR Grundzulage und 43 EUR pro Kind bekommen .
In allen zusammen haben wir keine 864 EUR bekommen.
Nun meine Frage:
Kann das Finanzamt den Sonderausgabenabzug ablehnen obwohl der angeführte Zulagenanspruch in dieser Höhe überhaupt nicht gezahlt worden ist ?
Danke im Voraus
Gruss
taunusloewe

Hallo.

1.) Hier stimmt schon von vorneherein etwas nicht. Die Kinderzulage wird nur EIN mal gewährt. Entweder bekommt sie die Mutter ODER - und dazu muss die Mutter auf Ihren Anspruch schriftlich verzichten - der Vater gutgeschrieben.

2.) Ist es eine Frage an die Steuerberater, weniger die Versicherungsexperten.
Ich rate jedoch mal bei Tante Google nach den Begriffen „Günstigerprüfung Riester“ zu suchen.

Danach sollte die Frage beantwortet sein :smile:

Beste Grüße
Claude Burgard
http://www.youtube.com/user/1Versicherungsmakler

Hallo,
tut mir leid, das fällt in den Bereich Steuern und da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
Gruß
Stephan Heddinga

Hallo,

das liest sich alles etwas verwirrend. Zum einen müsste man wissen, ob die Frau auch einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, oder ob sie nicht berufstätig ist.

Zum anderen: Kinderzulage kann nur entweder dem Vertrag der Mutter, oder aber dem Vertrag des Vaters gutgeschrieben werden. Beides geht nicht. Möglicherweise habt Ihr bei beiden die Zulag beantragt und die ist auch geflossen. Später wurde der Fehler dann von der Zulagenstelle korrigiert…?

Ist es nicht ausdrücklich schriftlich erwähnt, dass der Vater die Zulagen möchte, dann bekommt diese automatisch die Mutter. Habt Ihr die Verträge bei zwei verschiedenen Gesellschaften oder bei ein und der selben? Falls ja dann habt Ihr keinen guten Berater. Der hätte das merken müssen…

Ob und in wieweit das für das Jahr 2012 noch korrigiert werden kann, weiß ich nicht. Ev. mal bei der „Zentralen Zulagenstelle“ und Berlin anrufen. Telefon 03381 212223-24.

Viel Erfolg und Grüße aus Stuttgart
Volker

Sorry. Hier kann ich nicht helfen.

Hallo Taunuslöwe,
eine hilfreiche Antwort ist auf diesem Weg leider nicht möglich, weil deine Angaben nicht zusammenpassen (Ich kann z.B. die Zulage von 864€ nicht nachvollziehen) bzw. weitere Informationen notwendig sind, um die Ursache für deine Situation zu finden. Grundsätzlich gilt bei Riester, dass die Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 2160€ in jedem Fall steuerfrei sein müssen. Dies geschieht erst einmal über die Zulage und wenn das nicht ausreicht, über einen Sonderausgabenabzug. Beispiel 1: Ein Lediger mit 40% Steuersatz zahlt einschließlich 154€ zulage 1.000€ in Riester.
Günstigerprüfung: 1000€ Riester = 400€ Steuer abzgl. 154€ Zulage sind noch 246€ über Sonderausgabenabzug zu erstatten.
Beispiel 2: Ein verheirateter mit 25% Steuersatz (1Kind mit 4 Jahren, Ehefrau nicht berufstätig) zahlt einschließlich Zulage 1000€ in Riester für sich und seine Frau.
Günstigerprüfung: 1000€ Riester = 250€ Steuer abzgl. 2x 154€ Grundzulagen und 300€ Kinderzulage. Die Summe der Zulagen ist also deutlich höher als die Steuer. Jetzt gibt es nichts mehr vom Finanzamt. Es wäre also der Dauerzulagenantrag und die gemeldete Förderberechtigung zu prüfen. Wenn du es richtig machen möchtest, biete ich dir ein Telefonat an. Da läßt sich dieser komplexe Vorgang besser klären. Bei Interesse bitte noch mal eine Mail mit TelNr schicken, ich rufe dann an.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz Rietzscher

Hallo Taunusloewe,
grundsätzlich gibt es bei Riester zwei Förderungen. Zum einen die direkte Zulagenförderung und möglicherweise die steuerliche Förderung. Die steuerliche Förderung wird über die Steuererklärung gewährt, wenn nach Abzug der Zulagen noch eine Restsumme offen ist. Was ich bei ihnen nicht verstehe ist die Rückbuchung der Kinderzulagen oder habe ich hier was falsch verstanden ?
Wenn ich das richtig verstanden habe, läuft der Vertrag über ihre Frau. Da hier nicht der notwendige Beitrag (4% des Vorjahreseinkommen) gezahlt wurde, sind die Zulagen nur Anteilig gezahlt worden. Die Kinderzulagen können nur auf eine Person gezahlt werden, dieses ist nach dem Gesetz die Mutter. Auf Antrag kann sie dieses Recht aber auf den Vater übertragen. Um hier eine detailierte Auskunft geben zu können, bräuchte ich wesentlich mehr Informationen.
Gruss
E.Andreas

Hallo Lutz,
vielen, vielen Dank für die Antwort .
Sehr ausführlich und einleuchtend .
Verstehe jetzt das Prinzip der Günstigkeitsprüfung besser.
Hier nochmal alle Daten laut Bescheinigung § 92 EStG zum meinem Fall.
Bin verheiratet und habe zwei Kinder ( 2 Jahre alt), Frau ist z.zt. in Elternzeit zu Hause.

  1. Riestervertrag Mann
    Beiträge ohne Zulage 1947 EUR
    Grundzulage - Rückzahlung: 147 EUR
    keine weiteren Zulagen
  2. Riestervertag Frau
    Beiträge ohne Zulage: 180 EUR
    Grundzulage: 22,16 EUR
    Kinderzulage Kind 1: 43,17 EUR
    Kinderzulage Kind 2: 43,16 EUR

Finanzmat verweigert aufgrund der Günstigkeitsprüfung die Anererkennung des Sonderausgabenabzugs. Laut Steuerberscheid haben wir Anspruch auf 864 EUR Zulagen was günstiger wäre.

Die sind aber laut den Bescheinigungen vom Riesterträger nie geflossen, sondern nur ca. 255 EUR , s.o.
Somit müsste die Günstigkeitprüfung doch ergeben , dass ein Sonderausgabenabzug günstiger ist.
Habe jedenfalls Einspruch beim Finanzamt eingelegt.
Die Kinderzulagen werden demnächst meinem Vertrag gutgeschrieben, bereits beantragt.

Grüße
Stefan

Hallo Stefan,
da wir uns wohl noch ein paar mal austauschen werden bis zur Klärung der Sache biete ich dir an, meine private MA lutz.rietzscher(at)gmx.de zu nutzen. Den persönlichen Datenaustausch muss ja nicht jeder mitlesen. Ich habe zwar den Beitrag nicht für die Suche freigegeben bei www, aber man weiß ja nie…

Ich müsste noch wissen, wann der Riestervertrag abgeschlossen wurde und wie zu diesem Zeitpunkt euer Zulagenstatus war (beide Berufstätig oder nicht, Bruttogehalt im Vorjahr des Abschlusses).

Die vermutliche Fehlerquelle ist wohl der Dauerzulagenantrag.

Deine Frau war bei Abschluss der Riesterrente wohl berufstätig und ihr Gehalt wurde als Berechnungsgrundlage für den Eigenbeitrag an die Zulagenstelle gemeldet. Mittlerweile hat sie kein Einkommen mehr, was aber die Zulagenstelle nicht weiß. (Weil von euch nicht an den Anbieter, oder vom Anbieter nicht an die ZfA weitergegeben.) Die stellt nur fest, dass 180€ Eigenbeitrag (gemessen an dem ihr vorliegenden Zulagenantag mit der Gehaltsangabe deiner Frau) zu wenig sind und kürzt die Zulagen.

Das Finanzamt hat in diesem Spiel keine Karten. Dort wird festgestellt: Frau in Elternzeit, damit reicht ihr Eigenbeitrag zum Erhalt der Zulagen aus. Summe der Zulagen höher als mögliche Steuererstattung,deshalb keine Günstigerprüfung. Das ihr die euch zustehenden Zulagen tatsächlich nicht erhalten habt, ist nicht Problem des Finanzamtes und deshalb wird dein Einspruch wirkungslos bleiben. Für mich unverständlich ist die Mitteilung des FA auf 864€ Zulage. Euer Zulagenanspruch wäre 908€ . Ich vermute, dass dein Eigenbeitrag (gemessen am Einkommen) zu gering ist.

Du hast die Gutschrift der Ki-Zulagen auf deinen Vertrag „beantragt“. Wie hast du das gemacht? Es geht nämlich nur über den Teil D des Zulagenantrages. Grund: Der Gesetzgeber will, dass die Kinderzulage grundsätzlich zur Frau geht, um deren Altersversorgung zu verbessern. Soll die Kinderzulage dem Vertrag des Mannes zugeschrieben werden, muss die Frau schriftlich ihr Einverständnis dazu abgeben. Das geht nur auf dem Zulagenantrag. Dieses Einverständnis muss auch jedes Jahr neu abgegeben werden. Wenn du tatsächlich die Kinderzulage bekommst, wäre aber dein Eigenbeitrag zu überprüfen, da sich der Beitrag zu Riester ergibt aus
Bruttoeinkommen Vorjahr, daraus 4%
abzgl. 156€ Grundzulage, 2 x 300€ Kinderzulage
= Eigenbeitrag

Bevor du jetzt vor Wut über die Umständlichkeit der Riesterrente schäumst: Die Rente ist gut, der Fehler liegt meistens beim Anbieter der Riester-Rente. Wenn der bei der Antragstellung Fehler macht und sich nicht jedes Jahr wenigsten einmal beim Kunden telefonisch meldet um die Daten im Zulagenantrag mit der Realität zu überprüfen, dann geht die Sache schief. Wenn du magst, kannst du mir ja mal die bisherigen Zulagenanträge faxen (0841-95199361) oder an eine Mail hängen. Damit werden wir wohl weiterkommen.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz Rietzscher