Hallo Stefan,
da wir uns wohl noch ein paar mal austauschen werden bis zur Klärung der Sache biete ich dir an, meine private MA lutz.rietzscher(at)gmx.de zu nutzen. Den persönlichen Datenaustausch muss ja nicht jeder mitlesen. Ich habe zwar den Beitrag nicht für die Suche freigegeben bei www, aber man weiß ja nie…
Ich müsste noch wissen, wann der Riestervertrag abgeschlossen wurde und wie zu diesem Zeitpunkt euer Zulagenstatus war (beide Berufstätig oder nicht, Bruttogehalt im Vorjahr des Abschlusses).
Die vermutliche Fehlerquelle ist wohl der Dauerzulagenantrag.
Deine Frau war bei Abschluss der Riesterrente wohl berufstätig und ihr Gehalt wurde als Berechnungsgrundlage für den Eigenbeitrag an die Zulagenstelle gemeldet. Mittlerweile hat sie kein Einkommen mehr, was aber die Zulagenstelle nicht weiß. (Weil von euch nicht an den Anbieter, oder vom Anbieter nicht an die ZfA weitergegeben.) Die stellt nur fest, dass 180€ Eigenbeitrag (gemessen an dem ihr vorliegenden Zulagenantag mit der Gehaltsangabe deiner Frau) zu wenig sind und kürzt die Zulagen.
Das Finanzamt hat in diesem Spiel keine Karten. Dort wird festgestellt: Frau in Elternzeit, damit reicht ihr Eigenbeitrag zum Erhalt der Zulagen aus. Summe der Zulagen höher als mögliche Steuererstattung,deshalb keine Günstigerprüfung. Das ihr die euch zustehenden Zulagen tatsächlich nicht erhalten habt, ist nicht Problem des Finanzamtes und deshalb wird dein Einspruch wirkungslos bleiben. Für mich unverständlich ist die Mitteilung des FA auf 864€ Zulage. Euer Zulagenanspruch wäre 908€ . Ich vermute, dass dein Eigenbeitrag (gemessen am Einkommen) zu gering ist.
Du hast die Gutschrift der Ki-Zulagen auf deinen Vertrag „beantragt“. Wie hast du das gemacht? Es geht nämlich nur über den Teil D des Zulagenantrages. Grund: Der Gesetzgeber will, dass die Kinderzulage grundsätzlich zur Frau geht, um deren Altersversorgung zu verbessern. Soll die Kinderzulage dem Vertrag des Mannes zugeschrieben werden, muss die Frau schriftlich ihr Einverständnis dazu abgeben. Das geht nur auf dem Zulagenantrag. Dieses Einverständnis muss auch jedes Jahr neu abgegeben werden. Wenn du tatsächlich die Kinderzulage bekommst, wäre aber dein Eigenbeitrag zu überprüfen, da sich der Beitrag zu Riester ergibt aus
Bruttoeinkommen Vorjahr, daraus 4%
abzgl. 156€ Grundzulage, 2 x 300€ Kinderzulage
= Eigenbeitrag
Bevor du jetzt vor Wut über die Umständlichkeit der Riesterrente schäumst: Die Rente ist gut, der Fehler liegt meistens beim Anbieter der Riester-Rente. Wenn der bei der Antragstellung Fehler macht und sich nicht jedes Jahr wenigsten einmal beim Kunden telefonisch meldet um die Daten im Zulagenantrag mit der Realität zu überprüfen, dann geht die Sache schief. Wenn du magst, kannst du mir ja mal die bisherigen Zulagenanträge faxen (0841-95199361) oder an eine Mail hängen. Damit werden wir wohl weiterkommen.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz Rietzscher