Sonderausgabenabzug

Hi Ihr Wisenden!

Zeigt mir mein Freund letztens seinen Einkommenssteuerbescheid und ich stolpere über folgenden Satz:

„Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§10a EStG)i.H.v.114 € kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“

Also es geht da wohl um seine Risterrente für die er Zulagen bekommen hat.
Was soll der Satz bedeuten?
Ich dachte immer, wenn man einen Risterrentenvertrag abschließt kann man die Beiträge noch zusätzlich als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Wir haben uns ratlos angeschaut und wollen nicht dumm sterebn.

Owi.

Hallo,

Quelle hierzu sind §§ 79-99 EStG.

§ 82 Abs 4 EStG: "Nicht zu den (zulageberechtigten - Anmerkung MM) Altersvorsorgebeiträgen zählen

(…)

  1. Aufwendungen, die im Rahmen des § 10 als Sonderausgaben geltend gemacht werden, (…)"

Bei der Veranlagung wird durch das FA geprüft, bei welchem Ansatz der StPfl besser gestellt ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo Owi,

genau das wird von (fast) allen Versicherungen propagiert !

Ist aber falsch, und das merkt man erst dann, wenn es zu spät ist !

Also traue niemals den Versprechungen einer Versicherung !

Gruß

Peter