Hi Ihr Wisenden!
Zeigt mir mein Freund letztens seinen Einkommenssteuerbescheid und ich stolpere über folgenden Satz:
„Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§10a EStG)i.H.v.114 € kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“
Also es geht da wohl um seine Risterrente für die er Zulagen bekommen hat.
Was soll der Satz bedeuten?
Ich dachte immer, wenn man einen Risterrentenvertrag abschließt kann man die Beiträge noch zusätzlich als Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Wir haben uns ratlos angeschaut und wollen nicht dumm sterebn.
Owi.