Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe mal 2 Fragen
1.Meine Ex-Frau möchte von mir die Hälfte d.Zahnspangenkosten haben. Die Kosten, entstehen aber nur, weil sie was besseres genommen hat als das Standartmodell welches d.KK zahlt.
Hat sie trotzdem Anspruch darauf??
2.Meine Ex hat ne Beistandschaft meim Jugendamt und verlangt von mir künftig den Unterhalt an dieses zu zahlen, da sie wohl Pfändungen auf dem Konto hat.
Muss ich an das Jugendamt überweisen??
Im voraus vielen Dank
Hallo,
zu 1.
Kosten für kieferorthopädische Behandlungen können nach der Rechtsprechung grundsätzlich einen Sonderbedarf rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 76, OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 1349; 1992, 1317). Entscheiden ist, ob die anfallenden Kosten vorausschauend kalkulierbar waren oder ob diese plötzlich und unerwartet aufgetreten sind. Es kommt also auf die Vorhersehbarkeit der Kosten an. In jedem Fall muss der Verpflichtete so rechtzeitig wie möglich über den drohenden Sonderbedarf informiert werden, damit er sich finanziell hierauf einstellen kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1281; OLG Hamburg FamRZ 1991, 109). Erfolgt die Information nicht rechtzeitig und kann der Berechtigte deshalb keine Rücklagen bilden, so kann dies zum Wegfall des Anspruchs auf Sonderbedarf führen. Von Interesse ist insoweit ein Einblick in den Behandlungsplan, damit abgeschätzt werden kann, ab welchem Zeitpunkt die Höhe der Kosten feststand. Auf dieser Basis kann dann entschieden werden, ob es sich tatsächlich um einen Fall des Sonderbedarfs handelt.
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Ja, die Beistandschaft ist im BGB geregelt, damit ist das JA berechtigt, die Zahlungen ( nur zur Kontrolle der Höhe und der regelmäßigkeit) entgegenzunehmen.
Das JA muss die Zahlung unverzüglich auf das Konto der KM weiterleiten.
Mit Gruß