Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe mal 2 Fragen
1.Meine Ex-Frau möchte von mir die Hälfte d.Zahnspangenkosten haben. Die Kosten, entstehen aber nur, weil sie was besseres genommen hat als das Standardmodell welches d.KK zahlt.
Hat sie trotzdem Anspruch darauf??
2.Meine Ex hat ne Beistandschaft meim Jugendamt und verlangt von mir künftig den Unterhalt an dieses zu zahlen, da sie wohl Pfändungen auf dem Konto hat.
Muss ich an das Jugendamt überweisen??
Im voraus vielen Dank
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Bei 1 habe ich mich falsch ausgedrückt, sorry!!
Es geht dabei um Kindesunterhalt und um die Zahnspange meines Sohnes.
Hallo Thomas,
Aha, dann sieht die Sache anderst aus!
Ich würde bei dem behandelten Arzt die Kosten übernehmen für eine normale KK Spange. Die anderen Kosten die mehr sind nicht. Ausserdem, du musst auch nicht die Hälfte bezahlen, nur wenn es ausdrücklich in den Scheidungsunterlagen festgeschrieben ist.
Das ist dann allein deine Entscheidung,ob du dies machst oder nicht.
Ich hoffe Dir dennoch geholfen zu haben.
Viel Glück weiterhin und Kopf hoch.
Ich spreche aus Erfahrung!
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Bei 1 habe ich mich falsch ausgedrückt, sorry!!
Es geht dabei um Kindesunterhalt und um die Zahnspange meines
Sohnes.