Sonderbedarf Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe mal 2 Fragen

1.Meine Ex-Frau möchte von mir die Hälfte d.Zahnspangenkosten haben. Die Kosten, entstehen aber nur, weil sie was besseres genommen hat als das Standardmodell welches d.KK zahlt.
Hat sie trotzdem Anspruch darauf??

2.Meine Ex hat ne Beistandschaft meim Jugendamt und verlangt von mir künftig den Unterhalt an dieses zu zahlen, da sie wohl Pfändungen auf dem Konto hat.
Muss ich an das Jugendamt überweisen??

Im voraus vielen Dank

Hallo,

  1. Wenn du deiner Frau Unterhalt zahlen musst, ist dieser bei der Scheidung festgelegt worden. Wenn dabei keine außerordentlichen Zahlung befürwortet sind, so muss du das nicht. Wenn du es allerdings von dir aus bezahlen willst, kannst du das gerne tun. Sie wird sich darüber freuen.
  2. Ich würde persönlich beim Jugendamt nachfragen, den der Unterhalt ist für dein/e Kind/er bestimmt und sicherlich nicht für Sie.
    Damit gehst du vielen Problemen aus dem Weg und sparst Dir einen Anwalt. Wenn nicht, dann lasse dies über einen Anwalt prüfen.
    Viel Glück!

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Bei 1 habe ich mich falsch ausgedrückt, sorry!!
Es geht dabei um Kindesunterhalt und um die Zahnspange meines Sohnes.

Hallo Thomas,
Aha, dann sieht die Sache anderst aus!
Ich würde bei dem behandelten Arzt die Kosten übernehmen für eine normale KK Spange. Die anderen Kosten die mehr sind nicht. Ausserdem, du musst auch nicht die Hälfte bezahlen, nur wenn es ausdrücklich in den Scheidungsunterlagen festgeschrieben ist.
Das ist dann allein deine Entscheidung,ob du dies machst oder nicht.
Ich hoffe Dir dennoch geholfen zu haben.
Viel Glück weiterhin und Kopf hoch.
Ich spreche aus Erfahrung!

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Bei 1 habe ich mich falsch ausgedrückt, sorry!!
Es geht dabei um Kindesunterhalt und um die Zahnspange meines
Sohnes.