Sonderbedingungen bei befristetem Arbeitsvertrag

Hallo,

muß der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag verlängern, wenn z.B. eine Angestellte vor Vertragsende schwanger wird?

Danke für eine Antwort

Hallo,

nein. Auch nicht, wenn sich der Arbeitnehmer zum Betriebsrat wählen lässt oder schwerbehindert wird.

Allenfalls die schon quasi in Aussicht gestellte Verlängerung, die dann nach Mitteilung der Schwangerschaft zurückgezogen wird, kann eine Geschlechtsdiskriminierung sein, die dann im Wege des Schadensersatzes einen Verlängerungsanspruch geben kann.

Viele Grüße
EK

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