'Sonderbehandlung'

Verehrte Experten,

im 3. Reich wurden bekanntlich manche Juden relativ gut behandelt, bzw. nicht behelligt. Das nannten die Nazis nicht „Sonderbehandlung“, weil dieses Wort für die Ermordung reserviert war, sondern sie nannten es wie?

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

im 3. Reich wurden bekanntlich manche Juden relativ gut
behandelt, bzw. nicht behelligt. Das nannten die Nazis nicht
„Sonderbehandlung“, weil dieses Wort für die Ermordung
reserviert war, sondern sie nannten es wie?

Hallo Wolfgang,

meinst Du vielleicht die „Heimeinkaufsverträge“?
siehe: http://www.dhm.de/lemo/html/wk2/holocaust/theresiens…

Dann gab es noch n.z.v (nicht zu verwenden) für
(geduldete) Mischlinge und „Geltungsjuden“.

Euer CMБ

meinst Du vielleicht die „Heimeinkaufsverträge“?
siehe:
http://www.dhm.de/lemo/html/wk2/holocaust/theresiens…

Nannte man die Deportierung nach Theresienstadt mittels dieser Verträge „Sonderbehandlung“?

Dann gab es noch n.z.v (nicht zu verwenden) für
(geduldete) Mischlinge und „Geltungsjuden“.

Nannte man das, was man mit „n.z.v.“ machte, „Sonderbehandlung“?

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

meinst Du vielleicht …

Nannte man die Deportierung nach Theresienstadt mittels dieser
Verträge „Sonderbehandlung“?

Nannte man das, was man mit „n.z.v.“ machte,
„Sonderbehandlung“?

Ich weiss nicht so richtig, worauf Du hinaus willst.
Gib mal einen Kontext an.

Ich kenne zumindest einen Fall, in dem ein
homosexueller Halbjude zunächst von Hitler
die übliche „(Sonder-)Genehmigung
für den Dienst in der Wehrmacht erhielt.
Bei Bewährung konnte das zur
"Deutschblütigkeitserklärung (auch
durch Hitler persönlich ausgestellt)
erweitert werden.

Bei diesem Fall wurde aber die Homosexualität
entdeckt, er wurde zum Tode verurteilt, obwohl
sich ein alter (Nazi-)Bekannter (des Mischlings)
aus der KdF sich für ihn vor Hitler verwendete.

Vielleicht meinst Du also „Sondergenehmigung“.
Mir ist aber nicht bekannt, dass diese sich
auf zu 100% als jüdisch geltende Menschen bezog.

Euer CMБ

2 „Gefällt mir“

Hallo Wolfgang,

im 3. Reich wurden bekanntlich manche Juden relativ gut
behandelt, bzw. nicht behelligt. Das nannten die Nazis nicht
„Sonderbehandlung“, weil dieses Wort für die Ermordung
reserviert war, sondern sie nannten es wie?

Ich hab nochmal nachgedacht, wenn es wirklich
Juden (nach Rassengesetzt) waren, die „besonders“
behandelt wurden, dann hiessen sie „Privilegiert“.

Das Wort „Privilegiert“ bezeichnete also Juden, die
anfangs nicht verfolgt wurden und die auch keinen
Stern tragen mussten.

Wogegen Sonderbehandlung, genauer
polizeiliche Sonderbehandlung“ (im zivilen Rahmen)
oder
Sonderbehandlung durch den SD“ (z.B. besetzte Gebiete)

nahezu immer gleichbedeutend mit
nicht der Gerichtsbarkeit unterworfen
war, iirc.

Euer CMБ