im 3. Reich wurden bekanntlich manche Juden relativ gut behandelt, bzw. nicht behelligt. Das nannten die Nazis nicht „Sonderbehandlung“, weil dieses Wort für die Ermordung reserviert war, sondern sie nannten es wie?
im 3. Reich wurden bekanntlich manche Juden relativ gut
behandelt, bzw. nicht behelligt. Das nannten die Nazis nicht
„Sonderbehandlung“, weil dieses Wort für die Ermordung
reserviert war, sondern sie nannten es wie?
Nannte man die Deportierung nach Theresienstadt mittels dieser
Verträge „Sonderbehandlung“?
…
Nannte man das, was man mit „n.z.v.“ machte,
„Sonderbehandlung“?
Ich weiss nicht so richtig, worauf Du hinaus willst.
Gib mal einen Kontext an.
Ich kenne zumindest einen Fall, in dem ein
homosexueller Halbjude zunächst von Hitler
die übliche „(Sonder-)Genehmigung“
für den Dienst in der Wehrmacht erhielt.
Bei Bewährung konnte das zur
"Deutschblütigkeitserklärung (auch
durch Hitler persönlich ausgestellt)
erweitert werden.
Bei diesem Fall wurde aber die Homosexualität
entdeckt, er wurde zum Tode verurteilt, obwohl
sich ein alter (Nazi-)Bekannter (des Mischlings)
aus der KdF sich für ihn vor Hitler verwendete.
Vielleicht meinst Du also „Sondergenehmigung“.
Mir ist aber nicht bekannt, dass diese sich
auf zu 100% als jüdisch geltende Menschen bezog.
im 3. Reich wurden bekanntlich manche Juden relativ gut
behandelt, bzw. nicht behelligt. Das nannten die Nazis nicht
„Sonderbehandlung“, weil dieses Wort für die Ermordung
reserviert war, sondern sie nannten es wie?
Ich hab nochmal nachgedacht, wenn es wirklich
Juden (nach Rassengesetzt) waren, die „besonders“
behandelt wurden, dann hiessen sie „Privilegiert“.
Das Wort „Privilegiert“ bezeichnete also Juden, die
anfangs nicht verfolgt wurden und die auch keinen
Stern tragen mussten.
Wogegen Sonderbehandlung, genauer
„polizeiliche Sonderbehandlung“ (im zivilen Rahmen)
oder
„Sonderbehandlung durch den SD“ (z.B. besetzte Gebiete)
nahezu immer gleichbedeutend mit
„nicht der Gerichtsbarkeit unterworfen“
war, iirc.