Sondereigentum

Hallo erstmal,

stellt Euch doch bitte mal folgende Situation vor. Da gibt es ein Mehrfamilienhaus (22 WE) Alle Wohnungen sind Eigentumswohnungen.
Aber jetzt kommts - die Garagen sind „Sondereigentum“
Dafür fallen Kosten an.
Ein hypothetischer Eigentümer hat zwei Plätze die nicht einzeln aufgeführt sind sondern als ein Platz in der Abrechnung auftauchen. (also EIN Sondereigentum)
Da er nur noch einen Platz benötigt möchte er den einen Platz verkaufen.
Geht das überhaupt?
eigentlich gehört ihm doch nur die Nutzung.
so wie der Rasen vor einer Paterrewohnung.
müssen da die anderen Eigentümer dazu befragt werden ?
Wie ermittelt man da einen realistischen VK-Preis?
Mit der richtigen Antwort bekomme ich eine Flasche Fürst Metternich.
wenn ich denn recht habe.
danke.

Hallo,

ein Mehrfamilienhaus Alle Wohnungen sind
Eigentumswohnungen.
die Garagen sind „Sondereigentum“

Klar, Wohneigentum kann es nicht sein, da dort nicht gewohnt wird. Also ist es Sondereigentum.

Ein hypothetischer Eigentümer hat zwei Plätze die nicht
einzeln aufgeführt sind sondern als ein Platz in der
Abrechnung auftauchen. (also EIN Sondereigentum)
Da er nur noch einen Platz benötigt möchte er den einen Platz
verkaufen.

Plätze? Garagen? Was genau?

Geht das überhaupt?

Könnte sein. Wie immer: es kommt darauf an. Möglicherweise aber nur an einen der Miteigentümer.

eigentlich gehört ihm doch nur die Nutzung.

Möglich, oder auch nicht. Was steht in der Teilungserklärung? Was steht im Grundbuch?

müssen da die anderen Eigentümer dazu befragt werden ?

Auch das könnte sein.

Wie ermittelt man da einen realistischen VK-Preis?

Schwer zu sagen. Erstmal sollte geklärt werden, was es genau ist, Garage oder Stellplatz? Dann, ob die Sache „frei“ verkäuflich ist.

Mit der richtigen Antwort bekomme ich eine Flasche Fürst
Metternich.
wenn ich denn recht habe.

Wenn Du schon eine Idee hast, warum sollen wir hier noch raten? Ich gehe davon aus, daß Du die Situation besser kennst, als alle anderen Forumsnutzer zusammen.
Stell doch bitte mal Deine Idee hier ein, das Forum heisst doch nicht wer-spielt-mit-wem-Quiz.

Gruß
Jörg Zabel

Nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) gibt es lediglich zwei Eigentumsarten:
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Sondereigentum ist frei verkauf-, vererb-, verschenk- versonstwasbar. Wohnungen sind derartiges Sondereigentum. Dabei gibt es ab und zu die Option, dass in bestimmten Fällen eine Verwalterzustimmung bei Veräußerung erforderlich ist.
Gemeinschaftseigentum gehört allen Sondereigentumsinhabern zu ihren Anteilen (Tausendstel) Dieser Anteil ist nicht veräußerbar, sondern gehört zum Sondereigentum dazu. Es gibt die Möglichkeit, dass Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum gebildet und einzelnen Sondereigentumen zugeordnet werden. (Gartenanteil an EG-Wohnung, Stellplatz x an Wohnung x) Diese Anteile sind nicht selbständig veräußerbar. Der Nutznießer dieses Sondernutzungsrechtes darf allerdings über sein Recht frei verfügen. Er darf es also im Rahmen der geltenden Gesetze und der Teilungserklärung weitervermieten, -verpachten etc. Bei Veräußerung des Sondereigentums ist allerdings dann auch das zugehörige Sondernutzungsrecht weg.

vnA