Zum Sondereigentum gehören ja prizipiell alle Dinge, die einem
selbst gehören und die kein anderer nutzt. Bsp. Heizkörper,
Teppiche usw.
Hier muss zwischen Eigentum und Sondereigentum unterschieden werden.
Sondereigentum iSd. WEG kann nur an Räumen begründet werden, nicht an einzelnen Sachen (die letztes Jahr durch den BGH hiervon zugelassene Ausnahme für Heizkörper ist komplizierter und nur auf die Situation in dem dortigen Fall anwendbar, ansonsten unterliegen Heizkörper auch keinem Sondereigentum). Nicht alles, was also als Sondereigentum deklariert wird, ist auch ein solches.
Teppiche stehen im ganz normalen Eigentum des Eigentümers.
Wie verhält sich das Ganze, wenn man als Eigentümer seine
Wohnung vermietet? Gehört einem das dann trotzdem noch alles,
obwohl man selbst nicht mehr darin wohnt?
Natürlich, sonst wäre es ja keine Miete, sondern Kauf. Mietverträge haben mit Eigentum oder Sondereigentum rein garnichts zu tun.
Bzw. gibt es Sachen,
die dann nicht mehr zum Sondereigentum zählen?!
Nicht aufgrund einer Vermietung.
Gruß
Dea