Sondereigentum Abwasserrohre WEG

Hallo,
in einer Eigentums-Wohnanlage wird das Bad der Erdgeschosswohnung renoviert. Dabei werden vom Fachbetrieb einige Meter neue Abwasserrohre im Keller verlegt. Zur Zeit entwaessern sie nur das Erdgeschossbad. Planungen sehen die Erweiterung in die oberen Stockwerke vor. Das ist allen Eigentuemern bekannt.
Bei einer Eigentuemerversammlung betreibt die Verwaltung (Laie) die Ausgliederung der Rohre im Keller aus dem Gemeinschaftseigentum in das Sondereigentum des Wohnungseigentuemers, um vordergruendig die Haftung bei Schaeden abzulegen, und im zweiten Schritt die Kosten fuer die Gemeinschaft vom Eigentuemer einzutreiben.
Der Eigentuemer meint, Rohre ausserhalb des Bades sind Gemeinschaftseigentum.
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Kann der Mehrheitsbeschluss, Rohre ausserhalb der Wohnung zu Sondereigentum zu erklaeren, zulaessig sein oder generell nichtig?
Soll der Eigentuemer dagegen vorgehen?
Wie, und gibt es Fristen?
Gruss Helmut

Bei einer Eigentuemerversammlung betreibt die Verwaltung
(Laie) die Ausgliederung der Rohre im Keller aus dem
Gemeinschaftseigentum in das Sondereigentum des
Wohnungseigentuemers, um vordergruendig die Haftung bei
Schaeden abzulegen,

Was ist damit gemeint ?

Die Vewaltung haftet doch gar nicht im Schadensfall.

Außerdem bestehen doch mit Sicherheit die entsprechenden Versicherungen, wie z.B.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht + Wohngebäudeversicherung.

Gruß Merger

Bei einer Eigentuemerversammlung betreibt die Verwaltung
(Laie) die Ausgliederung der Rohre im Keller aus dem
Gemeinschaftseigentum in das Sondereigentum des
Wohnungseigentuemers, um vordergruendig die Haftung bei
Schaeden abzulegen,

Was ist damit gemeint ?
Die Vewaltung haftet doch gar nicht im Schadensfall.
Außerdem bestehen doch mit Sicherheit die entsprechenden
Versicherungen, wie z.B.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht + Wohngebäudeversicherung.

Hallo,
ja die Versicherungen bestehen fuer das Gesamtgebaeude, sie wuerden im Schadenfall zahlen wenn die Rohre Sondereigentum waeren? Dann kann der Eigentuemer den Teil vergessen, Beschluss ignorieren?
Und sich auf den zweiten Teil, Thema Geld konzentrieren.
Gruss Helmut

Bei einer Eigentuemerversammlung betreibt die Verwaltung
(Laie) die Ausgliederung der Rohre im Keller aus dem
Gemeinschaftseigentum in das Sondereigentum des
Wohnungseigentuemers, um vordergruendig die Haftung bei
Schaeden abzulegen,

Was ist damit gemeint ?
Die Vewaltung haftet doch gar nicht im Schadensfall.
Außerdem bestehen doch mit Sicherheit die entsprechenden
Versicherungen, wie z.B.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht + Wohngebäudeversicherung.

Hallo,
ja die Versicherungen bestehen fuer das Gesamtgebaeude, sie
wuerden im Schadenfall zahlen wenn die Rohre Sondereigentum
waeren?

Nein - hier ist es völlig egal, ob es sich um Sondereigentum handelt.
Maßgebend ist, dass die Abwasserrohre Bestandteile des Wohngebäudes sind.

Gruß Merger

Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um bauliche Veränderungen. Diesen Arbeiten müssen die Miteigentümer zustimmen. Da der einzigste Nutznieser der Anlage der EG-Eigentümer ist, ist es rechtens, dass die anderen Eigentümer ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass er die Gefahren und Unterhaltung übernimmt. Oder würde dieser die Schornsteinkosten eines Kamins eines einzelnen Wohnungsinhabers regelmäßig anteilig übernehmen wollen?

vnA