Sondereigentum gemeinschaftliches

Hallo,

ich besitze eine Eigentumswohnung. Jede Wohnung hat Absperrventile für Warm- und Kaltwasser sowie für die Warmwasserheizung. Nun ist eines dieser Absperrventile undicht.
Gehören diese Ventile zum Sondereigentum oder zum gemeinschaftlichen?

Gruß
Otto

Heizungsversorgungsleitungen gehören auf jeden Fall dann komplett zum Gemeinschaftseigentum, wenn sie mehrere Wohnungen versorgen. Die Absperrventile sind Bestandteil des Leitungssystem und sind demzufolge auch zwingend Gemeinschaftseigentum. (Bei Heizkörpern gilt dies nicht so ohne weiteres)
Gruß n.

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