Hallo,
ich besitze eine ETW in einem MFH. Einige ETW’en in diesem MFH besitzen Glaserker die nur von außen zu reinigen sind. Da die Glaserker nur mit einer Hebebühne zu erreichen sind ist die Reinigung entsprechend teuer.
Lt. Verwalter zählen die Glaserker zur Außenfasade und somit müsse die Reinigung von der Allgemeinheit getragen werden.
Ist das so richtig?
Hallo Wolfgang,
schnelle kurze Antwort - JA
es sei denn, etwas anderes ist in der TE oder der Gemeinschaftsordnung geregelt, denn du hast die ETW ja mit den Erkern der Anderen gekauft, etwas anderes könnte(!) ess ein, wenn die Erker nachträglich angebaut wurden…
du kannst leider mit einem einfachen Mehrheitsbeschluss nicht erreichen, dass die Kosten der Mehrreinigung der Fenster von aussen auf die Miteigentümer mit Erker allein umgelegt werden;
ABER: die Waffe um dies letztlich doch zu erreichen ist, dass du ansonsten - und dies ist zweifelfrei mit einfachem Mehrheitsbeschluss möglich - den Hausreinigungsvertrag kündigen lässt (WEG beschließt, der Verwalter MUSS handeln) und dann OHNE die Erkerfenstewr einen neuen (mit einfacher Mehrheit beschlossen) Hausreinigungsvertrag abschließt (als WEG natürlich)
LG Ralf
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Hallo Ralf,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die ETW wurde mit Erker der Anderen gekauft. War mir nicht bewußt das ich dafür die Außenreinigung zahlen muß. Wenn dem so ist dann muß ich halt zahlen.
Deinen Punkt mit der Kündigung des Hausreinigunsvertages habe ich nicht verstanden. Auch wenn es keinen Vertrag gäbe so müßten die Erker ja ab und zu mal gereinigt werden. Will ja auch nicht das die Mieter einer ‚Erker ETW‘ nicht durch die Erker sehen können.
Oder habe ich da was nicht verstanden?
LG Wolfgang
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ABER: die Waffe um dies letztlich doch zu erreichen ist, dass
du ansonsten - und dies ist zweifelfrei mit einfachem
Mehrheitsbeschluss möglich - den Hausreinigungsvertrag
kündigen lässt (WEG beschließt, der Verwalter MUSS handeln)
und dann OHNE die Erkerfenstewr einen neuen (mit einfacher
Mehrheit beschlossen) Hausreinigungsvertrag abschließt (als
WEG natürlich)LG Ralf
Deinen Punkt mit der Kündigung des Hausreinigunsvertages habe
ich nicht verstanden. Auch wenn es keinen Vertrag gäbe so
müßten die Erker ja ab und zu mal gereinigt werden. Will ja
auch nicht das die Mieter einer ‚Erker ETW‘ nicht durch die
Erker sehen können.
Oder habe ich da was nicht verstanden?
Hallo Wolfgang,
alle Dienstleistungsverträge in einer WEG werden durch den Verwalter für und gegen die WEG abgeschlossen; Voraussetzung hierfür ist ein Mehrheitsbeschluss der WEG in einer ETV. Es gibt also einen Beschluss, der sagt, dass die Hausreinigungsfirma die Erker regelmäßig mitmacht und die Kosten werden (wie beschrieben) auf alle Eigentümer umgelegt.
Jeder einmal gefasste Beschluss kann jederzeit durch einen neuen, anderen Beschluss ersetzt werden.
Es ist also denkbar, dass du die anderen Eigentümer ohne Erker auf dieses Thema sensibilisierst und zur nächsten ETV den Beschlussantrag stellst, den bisherigen Hausreinigungsvertrag zu kündigen und einen Neuen abzuschliessen, der die Leistung der Erkerfenster NICHT berücksichtigt.
Dein Ziel ist natürlich nicht, dass die Bewohner der Erker nicht mehr durch die Scheiben gucken können, sondern dass die Leistung „Erker“ gesondert beauftragt wird und die Kosten dann nur auf die Erkerwohnungen umgelegt werden kann.
wenn du noch Fragen hast - feel free to ask…
LG
Ralf