In der Teilungserkl. meiner Eigentumswohnung steht, daß die Vor- und Rücklaufleitungen an die gemeinsame Steige- bzw. Fallleitung zum Sondereigentum gehören.
Genau an der Stelle, wo die Vor- und Rücklauflaufleitung in der gemeinsamen Hauptleitung mündet ist eine undichte Stelle (Lötschaden). Gehört die Stelle direkt an der Hauptleitung zum Sondereigentum bzw. Gemeinschaftseigentum? Wer muß für den Schaden aufkommen?
Hallo,
also ganz genau weiß ich es nicht. Aber ich denke die Lötstelle gehört zum Gemeinschaftseigentum, daher muss jeder der Gemeinschaft seinen Teil dazu bezahlen.