Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung.
Anfänglich (3 Jahre lang) wurde mir die ungekürzte Miete auf mein Konto überwiesen. Durch eigene Unwissenheit, habe ich dies nicht bemerkt.
Nach 3 Jahren bekam ich die Mitteilung von der Verwaltung, dass ich einen Rückstand von mehren tausend Euro auf meinem Sondereigentumskonto habe und die Mietausschüttung (Auszahlung) sofort eingestellt wird.
Ich setzte mich mit dem Verwalter in Verbindung und lies mir erklären wir es dazu kommen konnte.
Erklärung des Verwalters: Im ersten Jahr hat der Wohnungsverkäufer die Zahlung des Wohngeld und der Verwaltergebühren übernommen. Die Verwaltung stellte zwei Jahre danach fest, dass die Zahlung des Wohnungsverkäufers nicht mehr stattfand und meine Mietausschüttung schon längst hätte angepasst werden müssen.
Ich sagte, dass ich ab sofort die mir zustehende Mietausschüttung erhalten möchte und er das finanzielle Problem mit dem Verkäufer klären solle, da ich es für sehr unseriös halte.
Das ist nun bereits über 3 Jahre her und ich habe keine Information mehr vom Verwalter darüber erhalten. Das bestätigt mir mein Gefühl, das dort etwas unseriöses abgelaufen ist.
Nun meine Frage, in wieweit kann der Verwalter von mir noch Geld fordern?
Welche Pflichten hat der Verwalter versäumt?
Muss der Verwalter dafür haften?
Was kann bei einem Verwalterwechsel passieren?
der Vermieter kann bis zu drei Jahre rückwirkend Wohngeld von Ihnen einfordern. Die Miete darf er nur dann einbehalten, der Eigentümerversammlung genauso beschlossen wurde. Das ist aber äußerst selten. Verlangen Sie deshalb die Auszahlung der einbehaltenen Miete bezahlen Sie im Gegenzug das Wohngeld der letzten drei Jahre.
Vielen Dank für die Auskunft.
Ich ergänze nochmal kurz, dass zwar eine Mietauszahlung einbehalten wurde. Woraufhin ich die Verwaltung aufgefordert habe mir den Mietüberschuss auszuzahlen. D.h. ich habe den fehlende Monat in korrekter Höhe nachgezahlt bekommen, und seit dem wurde regelmäßig ausgezahlt.
Die Verwaltung hat bei mir also keine Rückstände.
Nun sehe ich natürlich keinen Grund das Wohngeld nach zuzahlen bzw. mir fehlen die finanziellen Mittel dazu.
Und außderdem habe ich ja wie bereits geschrieben keine Zahlungsaufforderung mehr erhalten.
Guten Tag,
ich bin leider kein Experte für Eigentumswohnungen mit Verwaltung…
Mein generelles Wissen sagt mir aber, dass Sie ab Kauf der Wohnung Eigentümer sind und dann auch für die Finanzen haften - es sei denn - Sie haben einen Sondervertrag mit dem damaligen Verkäufer oder der Verwaltung geschlossen. Ich würde in Ihrer Situation unbedingt einen Anwalt fragen - da es ja auch noch die gesetzlichen Fristen zur Verjährung von Forderungen gibt (m.E. 3 Jahre)
Viel Glück!
Es muss Beschlüsse über Zahlung des Wohngeldes bei der Eigentümerversammlung geben.Diese sollten sie sich, gegebenenfalls von anderem Eigentümer, besorgen und danach handeln. Auf jeden Fall sollten Sie, wenn Sie das Wohngeld nicht an die Verwaltungszahlen, dieses für sich selbst aufheben. Dann können sie im Notfall zahlen. Auch sollten Sie die nächste Eigentümerversammlung nutzen, um beispielsweise Eigentümer oder auch die Verwaltung zu fragen, wie das läuft. Im Zweifel sind sie in der Bringschuld, auch wenn die Verwaltung Ihnen keine Mahnung zukommen lässt.