Sondereigentum, Teilung usw

hallo,

folgender fall:

auf einem grundstück steht ein zweifamilienhaus (abgeschlossenheit usw. eingetragen) mit jeweils 100qm wohnfläche.

A hat das sondereigentum an der wohnung im EG und 50% anteil am GuB

B hat das sondereigentum an der wohnung im OG und 50% anteil am GuB

nun wurde auf dem grundstück ein weiteres haus gebaut mit 200qm wohnfläche und zwar von C

dieses haus ist bisher nirgends eingetragen.

wie wäre die vorgehensweise um dieses haus eintragen zu lassen ?

teilen sich die anteile am GuB dann auf A 25%; B 25%; C 50% automatisch auf ?

muss für das haus von C eine abgeschlossenheit erklärt werden ?

geht die nummer evtl. ohne notar über die bühne ?

danke

gruß inder

Hallo,

ich habe einige Verständnisfragen zum Problem

auf einem grundstück steht ein zweifamilienhaus
(abgeschlossenheit usw. eingetragen) mit jeweils 100qm
wohnfläche.

OK, soweit ist es einfach.

A hat das sondereigentum an der wohnung im EG und 50% anteil
am GuB
B hat das sondereigentum an der wohnung im OG und 50% anteil
am GuB

Frage: Es gibt also eine Teilungserklärung mit entsprechenden Einträgen im Grundbuch?

nun wurde auf dem grundstück ein weiteres haus gebaut mit
200qm wohnfläche und zwar von C

Wer hat ihm das erlaubt? A, B oder beide? Schließlich ist es ihr Grundstück.

dieses haus ist bisher nirgends eingetragen.

Aber es gibt eine Baugenehmigung?

wie wäre die vorgehensweise um dieses haus eintragen zu lassen
?
teilen sich die anteile am GuB dann auf A 25%; B 25%; C 50%
automatisch auf ?

Nö, wieso sollten A bzw. B eine Aufteilung wollen? Bisher gehört ihnen wahrscheinlich alles. Ob sie etwas abgeben/verkaufen wollen oder nicht ist ganz alleine ihre Sache.

geht die nummer evtl. ohne notar über die bühne ?

Wenn die Verträge gültig sein sollen, wahrschienlich nicht aber INAL,

lg, N3

auf einem grundstück steht ein zweifamilienhaus
(abgeschlossenheit usw. eingetragen) mit jeweils 100qm
wohnfläche.

OK, soweit ist es einfach.

A hat das sondereigentum an der wohnung im EG und 50% anteil
am GuB
B hat das sondereigentum an der wohnung im OG und 50% anteil
am GuB

Frage: Es gibt also eine Teilungserklärung mit entsprechenden
Einträgen im Grundbuch?

ja, klar

nun wurde auf dem grundstück ein weiteres haus gebaut mit
200qm wohnfläche und zwar von C

Wer hat ihm das erlaubt? A, B oder beide? Schließlich ist es
ihr Grundstück.

beide

dieses haus ist bisher nirgends eingetragen.

Aber es gibt eine Baugenehmigung?

sicher

wie wäre die vorgehensweise um dieses haus eintragen zu lassen
?
teilen sich die anteile am GuB dann auf A 25%; B 25%; C 50%
automatisch auf ?

Nö, wieso sollten A bzw. B eine Aufteilung wollen? Bisher
gehört ihnen wahrscheinlich alles. Ob sie etwas
abgeben/verkaufen wollen oder nicht ist ganz alleine ihre
Sache.

gehen wir mal davon aus, dass A und B zustimmen zur eintragung, dann muss doch anteilig grund und boden zugeordnet werden. m.e. gehört zu einem haus oder einer wohnung auch immer anteilig grund und boden

gruß inder

  1. zum zuständigen Bauamt: Abgeschlossenheitsbescheinigung
  2. zum Notar: Fertigung der Teilungserklärung.
    Der Grundstücksanteil kann nach Belieben geteilt werden, A und B sind da völlig frei. Das Sondereigentum richtet sich nach den 1.000 tel Anteilen.

Vorher auf jeden Fall zum Steuerberater, wenn man nichts davon versteht.

vnA

  1. zum zuständigen Bauamt: Abgeschlossenheitsbescheinigung

o.k.

  1. zum Notar: Fertigung der Teilungserklärung.

o.k.

Der Grundstücksanteil kann nach Belieben geteilt werden, A und
B sind da völlig frei.

d.h. C könnte auch nur 10% des grundstücks bekommen ?

Das Sondereigentum richtet sich nach
den 1.000 tel Anteilen.

das verstehe ich nicht ganz. das sondereigentum wird doch genau definiert. wie spielen die 1000tel anteile da rein ?

besten dank

gruß inder

Vorher auf jeden Fall zum Steuerberater, wenn man nichts davon
versteht.

vnA

Der Grundstücksanteil kann nach Belieben geteilt werden, A und
B sind da völlig frei.

d.h. C könnte auch nur 10% des grundstücks bekommen ?

oder auch 0% Ist auch nicht unüblich. Freiflächen sind dann Gemeinschaftseigentum, wobei allerdings auch Nutzungsrechte an Einzelne zugestanden werden können.

Das Sondereigentum richtet sich nach
den 1.000 tel Anteilen.

das verstehe ich nicht ganz. das sondereigentum wird doch
genau definiert. wie spielen die 1000tel anteile da rein ?

Die genaue Definition ist der 1000tel Anteil. Da ist nichts nach Belieben zu ändern.

besten dank

Bitte

gruß inder

auch Gruß
vnA

Vorher auf jeden Fall zum Steuerberater, wenn man nichts davon
versteht.

vnA