Sondereigentum vs Gemeinschaftseigentum

Guten TAg,
ich bin neu hier und habe eine etwas speziellere Frage. FAmilie X hat eine Wohnung geerbt und nun einen Rohrbruch in a) einem Fallrohr zur Entlüftung und b) eine Leckage in einem Abflussbleirohr. Die Gebäudeversicherung übernimmt nun nur den ersten Schaden da alle waagerechten Rohre Sondereigentum sind (was wohl auch in der Teilungserklärung steht, die hat Familie X aber leider nicht mitgeerbt…) und die Leckage ja auch kein Bruch ist. FAmilie X hat einen Versicherungsfachmann der sagt, eine Leckage ist immer ein Bruch und das sagt der Klempner auch. Kann man wirklich bestimmte Rohre von der Versicherung ausnehmen? Man dachte, alle wasserführenden Rohre gehören zum Gebäude.
Danke und liebe Grüsse

Hallo,

ja, das ist eigentlich die Regel: die Steigleitung und Hauptleitunge sind Gemeineigentum, die Leitungen in der Wohnung, die zur Wohnungversorgung /-verteilung dienen, Sondereigentum.

Haelge