Sondereigentum, Wer trägt Kosten für den Baumverschnitt

Eine ETW verfügt über ein Gartengrundstück.
Dieses gehört zum Gemeinschaftseigentum und der Eigentümer der ETW verfügt über das alleinige Sondereigentumsrecht für das Grundstück.
Beim Kauf der ETW standen auf diesem Grundstück zwei große Platanenbäume, welche nach vielen Jahren nun gekürzt werden müssen.
Wer trägt dafür die Kosten?
Die Gemeinschaft oder der Sondereigentumsberechtigte?

In der Teilungserklärung steht allerdings unter dem Punkt Gartenordnung folgendes: „jeder Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, die Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung seines Gartens regelmäßig durchzuführen, insbesondere (…) den erforderlichen Zuschnitt des Rasens, des Buschwerkes sowie der Gehölze durchzuführen“.,

„die Kosten für Teile des Gemeinschaftseigentums, die nur einzelnen Miteigentümern als Sondernutzungsrechte oder sonstige Nutzungsrechte zugeordnet sind, sind nur von diesen zu tragen“.

Gilt dies auch für die bereits vorhandenen Bäume vor Kauf der ETW?

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Ich meinte Sondernutzungsberechtigte.

Steht ja unter Gartenordnung.

Zudem werden die Bäume ja nicht schnell nach dem Kauf gepflanzt worden sein, waren also bei der Besichtigung schon in diesem Zustand vorhanden.
In Anbetracht der fälligen Unterhaltskosten, hätte man vielleicht den Kaufpreis noch etwas drücken können, dazu ist es jetzt aber zu spät.

MfG Peter(TOO)

Ok, konnte ich mir fast denken.

Hätte sein können, dass Bestandsbäume ausgeschlossen sind oder von der Gemeinschaft getragen werden.
In diesem Fall kann man wohl nur die Gartenordnung ändern lassen.