Hallo zusammen,
ich habe mich in eine Wohnanlage mit Tiefgarage eingekauft, in der es 4 freistehende Parkplätze und 16 Duplexparkplätze gibt.
Meine Garage ist eine freistehende, getrennt durch zwei Wände (eine Außenwand und eine Wand zu den Duplex-Garagen). Die anderen drei freistehenden Parkplätze sind durch Markierungen voneinander getrennt (sie liegen zwischen einer Außenwand und der Wand zum Treppenaufgang).
Beim Kauf wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass meine Garage unter das Sondereigentumsrecht fällt. So wurde mir auch mitgeteilt, dass ich nur für Kosten an Wartung und Reparaturen für Mauern, Dach, Boden, Garagentor, Zufahrt, Treppenaufgängen, … aufkommen muss.
Nicht aber für Rücklagen und Reparaturen an den Duplex-Garagen!
Nun ist jedoch der Fall der Fälle eingetreten: Die Duplex-Garagen müssen repariert werden und die komplette Gemeinschaft soll hierfür zahlen!
Nach Aussage der Hausverwaltung wurde das Sondereigentumsrecht nämlich aufgehoben und daher werden nun alle zur Kasse gebeten.
Wie ist der Stand hierzu tatsächlich?
Ich habe im Internet nichts gefunden, was die Aussage meiner Hausverwaltung bestätigen würde.
Weiß zufällig jemand etwas dazu?
Für eure Hilfe und Rückmeldung im Voraus bereits Danke!
MfG
Any21