Hallo,
zunächst zur Klarheit: Eine Verwaltung für eine Sondereigentumsverwaltung macht nur Sinn, wenn alle Sondereigentümer in einem Gebäude die gleiche Verwaltung haben. Begründung: Nur so kann die Verwaltung gemeinschaftliche Kosten gemäss Teilungserklärung bzw. GO verteilen.
Üblicherweise eröffnet der durch Beschluss der Eigentümer bestimmte Verwalter 2 Konten: 1. für das sog. Hausgeld, also die monatlichen Zahlungen der Eigentümer und 2. für die sog. Instandhaltungsrücklage - meist ein Festgeldkonto wegen besserer Zinsen. Nur so ist eine leichte Kontrolle durch die Eigentümer für beide Bereiche möglich.
Die Kosten der Kontoführung hängen von der Bank ab, hier können Eigentümer sich vorher informieren und entsprechend beschliessen.
Für jedes Objekt sind separate Konten nötig. Was zu einem Objekt zählt, ergibt sich aus der Teilungserklärung. Manchmal gehören zu 1 Objekt mehrere Gebäude. Hier empfehle ich eine Prüfung, ob es aus Kostengründen sinnvoll ist, die Gebäude getrennt zu betrachten, z.B. wenn ein Gebäude einen schlechteren Zustand hat als in anderes.
Wichtig: das beschliessen die Eigentümer, die Verwaltung ist zur Durchführung der Beschlüsse verpflichtet; Argumente der Verwaltung kann man anhören, muss sie aber nicht übernehmen.
Grüsse
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