Sondereigentumsverwaltung

Hallo liebe Helfer,

wir haben zwei Angebote für eine Sondereigentumsverwaltung unserer Wohnung vorliegen.
Die eine Hausverwaltung nimmt 24,- Euro und es kommen noch 7-8,- Euro Kontoführungsgebühr hinzu, weil uns ein eigenes Konto eingerichtet wird, dessen Kosten wir zu tragen haben.
Die andere Hausverwaltung nimmt 20,- Euro. Hier fallen keine weiteren Kontoführungsgebühren an. Diese Hausverwaltung macht aber insgesamt den schlechteren Eindruck. Muss ich aus diesem Grunde damit rechnen, dass die das Geld für unsere Wohnung auf das gleiche Konto packen, wie die Gelder anderer Objekte!? Das ist nach Aussage von Hausverwaltung 1 nicht erlaubt? Wer hat jetzt Recht?

Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo,

da ich nur mit Mietverwaltung zu tun habe, kann ich leider hier nicht weiterhelfen. Die Kontoführungsgebühren der Banken gehen auch hier immer zu Lasten der Eigentümer.

Hallo,
ich muss ganz ehrlich sagen, eine solche Konstellation in einer WEG ist mir bisher noch nicht begegnet.Warum gibt es eine Sondereigentumsverwaltung und welche Aufgaben sind dafür vorgesehen? Ich nehme einmal an, die Hausverwaltung für die WEG-Gemeinkosten kostet im Monat und je Wohnung 24,00€.Die Gelder für die Umlagen Müll,Niederschlagswasser, Kanal etc.)werden auf ein gemeinsames Giro-Konto eingezahlt, da hier eine ständige Kontenbewegung im Monat stattfindet (Lastschrift Abbuchungen etc.). Die Gelder für die Hausrücklagen bei Reparaturen oder Anschaffungen werden auf ein Sparkonto angelegt und verzinst. Etwas anderes darf damit nicht verknüpft werden! Im übrigen werden Kontoführungsgebühren auf alle Wohnungen umverteilt, da ja auch die Gelder von allen Wohnungen auf ein Konto eingezahlt werden.
MfG

Hallo Nina,

also die Preisdiffernz ist sicherlich kein Hinweis darauf ob die Verwaltung Euer Konto separat verwaltet oder nicht. Allerdings solltet Ihr Euch fragen ob Ihr für einen Unterschied von € 4,- pro Monat und ggf. eine Kontoführungsgebühr (es gibt immer Banken, die es umsonst machen!) das Risiko eingehen wollt eine Hausverwaltung zu engagieren, die Euch von Vorneherein einen schlechteren (unzuverlässigeren?) Eindruck macht. Das kann nämlich wenn es sich bewahrheitet am Ende deutlich teurer werden als ca. € 60,- pro Jahr.

Herzliche Grüße
Claudia

min,moin
leider komme ich erst heute zur Beantwortung.
Da ich auch Hausverwaltung mache, habe ich für jedes Objekt ein entsprechendes Konto. Da die Objekte nicht miteinander in Verbindung stehen, muss ich auch für jedes Objekt ein Konto führen, dass auch die entsprechenden Kontovollmachten und Zurechnungsgrundlagen auf einen Blick erkennbar machen muss.Die Konten sind auch unter WEG … zu führen und auch deklarationsmäßig bei der Bank so vereinbart werden, dass sie nicht in mein privates Obligo fallen.
mfG DR

Ich verstehe dich so:

Euer Gemeinschaftseigentum wird verwaltet.

Zusätzlich möchtest du dein Sondereigentum verwalten lassen.
Dafür möchte der eine Verwalter 24 + 8€/Monat haben. Der Verwalter richtet ein Konto für dich ein auf das dann Miete drauf und Kosten runter gehen. Auf das Konto hast du und der Verwalter Zugriff.

Der andere Verwalter will nur 20€/Monat.
Wie will er denn deine Gelder banktechnisch handhaben?
Wenn dieser Verwalter z.B. die Miete in bar kassiert und das Geld immer in der Hosentasche mit sich rum schleppt, warum sollte das nicht zulässig sein? Mal abgesehen davon dass es Schwachsinn wäre.
Er kann sich die Gelder auch auf sein Privatkonto buchen lassen oder das seiner Großmutter.
Wie er deine Gelder „behandelt“ ist aus meiner Sicht „freies“ Vertragrecht zwischen dir und ihm.
Ist dann so ähnlich wie bei einer Bank. Du bringst das dein Geld zur Bank. Kaum ist es da, schon ist es wieder weg. Da kannst du auch nicht jeden Tag gucken ob es noch da ist. Irgendwann willst du „dein“ Geld wieder. In der Regel bekommst du auch Geld zurück.

Ich sehe keinen großen Unterschied zwischen den beiden Verwaltern. Beide können mit deinem Geld jederzeit abhauen. Ob es nun auf der Bank liegt oder in der „Hosentasche“.

Der Einwand des 1. Verwalters zieht meiner Meinung nach nicht. Er bezieht sich wohl auf das WEG wonach die Gelder der Eigentümergemeinschaft getrennt zu halten sind.
Das WEG trifft aber für deinen Vertrag nicht zu.

MfG
uwe

Hallo,

Soweit es mir bekannt ist, muss ein Hausverwalter das Kundenvermögen von seinem eigenen Vermögen getrennt halten. (§ 27 WEG) Ob er für die einzelnen Kunden jeweils auch nochmal ein eigenes Konto anlegen muss, weiß ich nicht. Sinn machen würde es auf jeden Fall. Schon alleine wegen der Übersichtlichkeit.

Was hat die 2te Hausverwaltung denn gesagt, wie sie das mit den Konten handhaben?

Viele Grüße

Alex

Hallo Ninja 184,

das musst Du entscheiden ob die Miete auf ein separates Konto geht (das kostet natürlich Gebühren) oder der Verwalter das auf ein Sammelkonto vereinnahmt.

Zulässig ist naürlich beides.Entscheiden musst Du selbst.

Hallo Ninja,
du hast die Frage eigentlich schon selbst beantwortet. Frag doch bei HV2 nach, wie das mit dem Konto gehandhabt wird (und was passiert, wenn der Kontoinhaber pleite geht usw). Und wenn HV1 sowieso den besseren Eindruck macht - deine Wohnung ist 50.-100.000 € wert!?! - was sind da 4 € im Monat.

Hallo

Ich kann in dieser Sache nicht weiterhelfen.

MFG

e.jungmann

Fallen über die normalen Gebühren noch weitere, prozentuale Kosten für Vermietung / Renovierung / Instandhaltung etc. an? Dies wird meistens übersehen.

Ist Deine Wohnung die Einzige in einer Gemeinschaft, welche Mietsonderverwaltung (MSV) hat? Natürlich muss ein separates Konto angelegt werden, da das WEG-Konto ja (wie der Namen schon sagt) ein Wohnungseigentümergemeinschaftskonto ist und der Gemeinschaft gehört. Nicht dem Verwalter und nicht Dir.

Also, fallen da sehrwohl Sonderkosten an. Allerdings halte ich das so, dass ich ein Konto für jede Gemeinschaft mit MSV anlege - das senkt die Kosten für den Einzelnen.

Ob der eine Verwalter nun günstiger ist als der Andere spielt bei der Verpflichtung, die Gelder getrennt von fremden Vermögen zu verwalten keine Rolle.

mfg el Lobo

Hallo,
zunächst zur Klarheit: Eine Verwaltung für eine Sondereigentumsverwaltung macht nur Sinn, wenn alle Sondereigentümer in einem Gebäude die gleiche Verwaltung haben. Begründung: Nur so kann die Verwaltung gemeinschaftliche Kosten gemäss Teilungserklärung bzw. GO verteilen.

Üblicherweise eröffnet der durch Beschluss der Eigentümer bestimmte Verwalter 2 Konten: 1. für das sog. Hausgeld, also die monatlichen Zahlungen der Eigentümer und 2. für die sog. Instandhaltungsrücklage - meist ein Festgeldkonto wegen besserer Zinsen. Nur so ist eine leichte Kontrolle durch die Eigentümer für beide Bereiche möglich.
Die Kosten der Kontoführung hängen von der Bank ab, hier können Eigentümer sich vorher informieren und entsprechend beschliessen.
Für jedes Objekt sind separate Konten nötig. Was zu einem Objekt zählt, ergibt sich aus der Teilungserklärung. Manchmal gehören zu 1 Objekt mehrere Gebäude. Hier empfehle ich eine Prüfung, ob es aus Kostengründen sinnvoll ist, die Gebäude getrennt zu betrachten, z.B. wenn ein Gebäude einen schlechteren Zustand hat als in anderes.
Wichtig: das beschliessen die Eigentümer, die Verwaltung ist zur Durchführung der Beschlüsse verpflichtet; Argumente der Verwaltung kann man anhören, muss sie aber nicht übernehmen.
Grüsse

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Hallo Ninja184,
ich vermute, dass der günstige Verwalter Dir
Mietverwaltung anbietet. Dabei hat nicht jede Wohnung
ein Konto sondern es gibt ein Konto für z.B. 10
Wohnungen in verschiedenen Objekten und Städten. Eine
Trennung der Konten ist nicht erforderlich, da es nicht
um ein WEG Konto geht. Es ist ein Mieteingangs-/Ausgangskonto.

Warum der „bessere“ Verwalter ein separates Konto
eröffnen möchte hat sicherlich buchungstechnische
Gründe.

Viele Grüße
Immopassion