Zweitwagen der Tochter, hatte in 2025 unverschuldeten Unfall den die Gegenseite aufgebauscht hat, war in SF 14 bei Kasko und Haftpflicht, wurde dann in Vollkasko in SF 10 runtergestuft, wurde jetzt nochmal runtergestuft, Haftpflicht SF 1 und Kasko SF 5, das kann doch nicht sein, dann könnte ein Fahranfänger ja niemals seine Autoversicherung wechseln. Aber jetzt schreibt die Versicherung es wäre angeblich eine Sondereinstufung gewesen, was gar nicht wahr ist
Also wurden die 14 schadenfreien Jahre selber erreicht?
Und warum wurde bei einem unverschuldeten Unfall überhaupt die Schadenfreiheit herabgesetzt?
weil beim Unfall keine Polizei kam, Unschuld konnte nicht nachgewiesen werden, erst war Einigkeit
Naja.
Die Polizei hat da jetzt wenig mit zu tun.
Die weiß ja auch nicht wer nun Schuld gewesen ist.
Das können ja nur Zeugen aussagen die auch wirklich dabei gewesen sind, und das ist die Polizei ja im allgemeinen nicht.
Jein. Wenn man die Polizei ruft, dann wird erstmal etwas protokolliert. Sie gucken sich auch die Situation vor Ort an und ob das zu den Aussagen passt (sofern die Beteiligten aussagen, was durchaus öfter der Fall ist).
Und wenn ich lese:
kann ich nur sagen, dass ich häufiger mitbekommen habe, dass man sich da scheinbar einig ist, und hinterher ist alles „vergessen“.
Ja, und dabei werden dann natürlich auch Beteiligtennummern vergeben, die eine erste Einschätzung der Beamten vor Ort zur Schadensverursachung zum Ausdruck bringen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass diese Einschätzung auch zutreffend ist. Daher sollte sich hiervon niemand beeindrucken lassen, der die Sache anders sieht. Es kommt in gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht so selten vor, dass nach Auswertung aller Gutachten, erneuter Zeugenvernahme vor Gericht, … ein Vergleich/Urteil auf einer abweichenden Beurteilung fußt.
Und selbst wenn eine Versicherung vorschnell auf Basis der ersten Einschätzung der Polizei und den Angaben des Versicherungsnehmers eine Schadensverursachung anerkennt und leistet (wozu sie leider berechtigt ist), kann es sich ggf. durchaus lohnen, die eigenen Ansprüche, notfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Es ist ein ggf. teurer Trugschluss, dass ein Unfall “erledigt ist”, und man das Ergebnis akzeptieren müsse, wenn die eigene Versicherung den Schaden anerkannt und hierauf geleistet hat.
Das kann ich nur bestätigen. Mir war vor Jahren einer hinten draufgefahren, Polizist trägt bei mir „ca. 10 Euro Schaden“ ein, weil das Nummernschild verbogen war. Dass aber mein Kofferraum kaum noch auf- und zuging, hat er nicht wahrgenommen. Im Gegenteil, als ich den Kofferraum nicht einfach so schließen konnte, zog er mit Kraft die Klappe runter, Kofferraum ging zu, und er so „ist doch zu“. ![]()
Ja eben.
Die Polizei war aber nicht dabei gewesen und kann daher nur protokollieren was andere gesehen haben wollen.
Ob nun Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder oder Verfahrtmissachtung vorlag wissen sie daher nur von Hörensagen(Zeugenaussagen).
Daher glaube ich nicht, das daß so besonders viel ausmacht.
Ja, aber anscheinend wurde der „Verstoß“ erst zugegeben.
OK, zurzeit denkt also die eigene Versicherung, dass man selber mindestens teilweise die Schuld habe und hat den gegnerischen Schaden (mindestens teilweise) bezahlt.
Aber warum denkst du, dass es sich bei SF14 für den Zweitwagen der Tochter um keine Sondereinstufung handelt?
Sondereinstufungen sind günstige Schadenfreiheitsklassen, die man unter bestimmten Bedingungen bekommt. Diese Einstufungen zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie viel mehr „schadenfreie Jahre“ umfassen, als der Versicherungsnehmer selber erlangt hat.
Es scheint hier doch genau so etwas zu sein: Die Tochter hätte ja eigentlich mit SF 0 anfangen müssen, hat aber dank der Sondereinstufung als Zweitwagen eine bessere Klasse bekommen.