Hallo,
für meinen Fall habe ich leider bisher keine Lösung finden können, deshalb versuche ich es nun hier:
Ich falle 2010 unter die Kleinunternehmerregelung, dies ändert sich jedoch zum 01.01.2011, weil ich die Umsatzgrenze überschritten habe.
2010 habe ich ein Notebook zur gewerblichen Nutzung angeschafft, nehmen wir der Einfachheit halber an, dies sei im Januar geschehen. 1200 EUR netto (+228 EUR USt).
Wenn ich das Notebook nun über 3 Jahre abschreibe, richtet sich das meines Wissens nach dem Nettobetrag (also 400 Euro pro volles Jahr). Was mache ich nun mit der Umsatzsteuer?
Mir fallen zwei Lösungen ein:
- Ich verbuche 228 Euro als „normale“ Betriebsausgabe und schreibe über 3 Jahre 1200 Euro ab.
- Ich schreibe über 3 Jahre 1428 Euro ab, da ich im Jahr der Anschaffung noch die Kleinunternehmerregelung hatte.
Welche ist richtig? Oder sind sie gar beide falsch?
Vielen Dank und Grüße,
Der_Seb