Sonderfall? für Abschreibung

Hallo,

für meinen Fall habe ich leider bisher keine Lösung finden können, deshalb versuche ich es nun hier:

Ich falle 2010 unter die Kleinunternehmerregelung, dies ändert sich jedoch zum 01.01.2011, weil ich die Umsatzgrenze überschritten habe.
2010 habe ich ein Notebook zur gewerblichen Nutzung angeschafft, nehmen wir der Einfachheit halber an, dies sei im Januar geschehen. 1200 EUR netto (+228 EUR USt).

Wenn ich das Notebook nun über 3 Jahre abschreibe, richtet sich das meines Wissens nach dem Nettobetrag (also 400 Euro pro volles Jahr). Was mache ich nun mit der Umsatzsteuer?
Mir fallen zwei Lösungen ein:

  1. Ich verbuche 228 Euro als „normale“ Betriebsausgabe und schreibe über 3 Jahre 1200 Euro ab.
  2. Ich schreibe über 3 Jahre 1428 Euro ab, da ich im Jahr der Anschaffung noch die Kleinunternehmerregelung hatte.

Welche ist richtig? Oder sind sie gar beide falsch?

Vielen Dank und Grüße,
Der_Seb

Hallo,
nach meinem Verständnis wäre die Abschreibung wie folgt:

Abschreibung über 36 Monate, in den Monaten, in denen Du die Kleinunternehmerregelung beanspruchst (keine Umsatzsteuer) setzt Du die Umsatzsteuer beim Abschreibungsbetrag auf 0% > Abschreibungsbetrag = 39,66 EUR.
Sobald Du Umsatzsteuerpflichtig bist, teilt sich der Betrag in Netto plus Umsatzsteuer auf > Abschreibungsbetrag in umsatzsteuerpflichtigen Monaten = 33,33 EUR. Die 6,33 (Umsatzsteuer) verrechnest Du mit der von Dir vereinnahmten Umsatzsteuer.

Frage aber zur Sicherheit noch einmal einen Steuerexperten und/oder Deinen Steuerberater - auch wenn ich mir ziemlich sicher bin, dass es wie oben beschrieben ist.

Viele Grüße,
Mark

hallo,

ich schließe mich meinem vorredner an. um geld zu sparen empfehle ich aber die auskunft beim finanzamt einzuholen. nach solch einem telefonat fasse ich die info in einer kurzen mail zusammen, die ich dann an das amt und meinen mandanten schicke. das hat bisher immer sehr gut funktioniert.
in solchen fällen verhalten sich die finanzämter, meiner erfahrung nach, sehr kooperativ und nie kleinlich.

grüße
andrejo

Hallo,

Gratulation! Du hast die richtige Lösung schon selbst gefunden.

Nr. 2 ist richtig. - Da Du 2010 noch Kleinunternehmer warst, schreibst du von dem Bruttobetrag ertragsteuerlich ab.

Viele Grüße, Moni