Sonderfall Grundsteuer

Hallo,

wenn in einem Mietrvertrag festgelegt ist, dass der Mieter die Grundsteuer zu zahlen hat ist das ja rechtens.

Wenn bei Vertragsanschluss die Höhe der Grundsteuer nicht genau bekannt ist, weil keine entsprechenden Unterlagen vorliegen und die erfahrene Immobilienmaklerin, die bei Vertragsunterzeichnung anwesend war und aufgrund ihrer langjähirghen Erfahrung versichert, dass die Grundsteuer für die 120 qm Maisonettewohnungauf keinen Fall höher als 150 Euro sein wird und aufgrund dieser Aussage der Vertrag unterschrieben wird und sich dann herausstellt, dass die Steuer 600 Euro beträgt,
muss der Mieter dann die 600 Euro zahlen?

Auch wenn Vermieter und Maklerin nicht bestreiten, diese Aussage getätigt zu haben.

Gruß

Jooge

Hallo Jooge,

man könnte hier eventuell eine vorvertragliche Pflichtverletzung durch den Vermieter vermuten. Der BGH engt diesen Begriff allerdings sehr ein und man müsste schon nachweisen können, dass der Vermieter bewußt zu niedrige Kosten angegeben hat, um zu einem Vertragsabschluß zu kommen.

Besonders schwierig ist hier aber die Beweislage. Es wird daher immer wieder empfohlen, konkrete Zusicherungen auch vertraglich aufzunehmen.

Wie der Fall geschildert wurde, scheint es sich zudem eben nicht um einen Täuschungsversuch gehandelt zu haben, sondern um einen Irrtum.
Bei einer Beurteilung dürfte es wohl auch eine Rolle spielen, wie das Verhältnis von Vorauszahlungen zu Abrechnung insgesamt aussieht. Denn führt dies nicht zu einer hohen Nachzahlung, dann kann man dem Vermieter kaum vorwerfen, dass er mit der zu niedrig angesetzten Grundsteuer ein Lockangebot beabsichtigt hat.

Zur vorvertraglichen Pflichtverletzung kannst du dich hier einlesen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beko_v…

Gruß!

Horst