Sondergeschäftsbedingungen Makler

Hi,

hier ist mal wieder die Nervensäge.

Ich habe Exposes bekommen. Dort steht im Anhang immer drin, dass der Makler

-„für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in Beschreibungen und Prospekten keine Gewähr übernehmen kann“

Ist das nicht eine der grundlegenden Leistungen eines Maklers? Das die Angaben richtig sind und er dafür einsteht. Da kann ja alles drinstehen, wenn er das nicht einmal überprüft. Und ernsthaft tut das doch nur einer, der dafür auch haften muss, oder?

Gruß

Matthias

Diese Klausel habe ich sogar gegenüber bekannten Unternehmen, wie zB REWE, Metro usw. in meiner AGB (als Projektentwickler)stehen. Die Klausel hat seinen Sinn. Woher weiß ich, daß mir der Eigentümer falsche Angaben gemacht hat? So kann die Wohnung anstatt der angegebenen 100 qm weniger haben, weil der „Schlauberger“ den Balkon zur Wohnfläche gerechnet hat (was nicht erlaubt ist), aber er auch dem Makler nicht sagt!

Es steht dem Makler nicht zu, daß er alle Angaben selbst nachprüft. Oft darf er auch nicht im Grundbuch nachsehen, ob die Angaben stimmen. Vieles kann bzw. darf er gar nicht überprüfen, weil er kein Architekt oder Jurist ist.

Deshalb gilt, sogar vom BGH abgesegnet, die Regel. Der Makler hat sich nach den wesentlichen Daten zu erkundigen, kann ggf. anhand übergebener Unterlagen selbst nachprüfen, daß da was nicht stimmt. Wenn der Makler der Ansicht ist, die Daten „stimmen“, dann hat er diese anzugeben. So schreibe ich bei Grundstücken immer ca. 1000 qm und nicht präzise, auch wenn es in den Unterlagen steht, 1000,56 qm. Es könnte ja ein Schlauberger auf die Idee kommen, nachmessen und dann 1000,55 qm ermitteln. Oder der Architekt kann nicht messen und schreibt eine falsche Angabe in die Baupläne. Wegen diese Fehler soll ich dann haften?

Bei Prospekten, insb. wenn es um Kapitalanlagen geht, muß der Makler dem gedruckten Papier glauben. Dafür gibt es schließlich die Prospekthaftung des Bauträgers. Wenn natürlich der Makler auch an der Ausarbeitung der Exposé mitmischt und mogelt, dann ist er natürlich fällig, zum Schadensersatz verpflichtet.

Nebenbei bemerkt, Fehler in den Angaben von Eigentümern sind häufig vorhanden. Offensichtliche werden vorab geklärt, der Rest, naja, ist vielleicht Sache des Notars oder Richters.

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