Sonderkennzeichnung an/auf KFZ

Hallo,

es gibt bekanntlich jene gelben Magnetfuß-Schildchen, welche auf KFZ-Dächern befestigt werden können (wer die nicht kennt - ähnlich einem TAXI Schild, nur eben sehr mobil…).
Aufschrift beispielsweise „Feuerwehr“ oder „Feuerwehr im Einsatz“ oder eben „Einsatz“.
Bestimmungsgemäße Nutzung: Feuerwehrmann eilt zur Dienststelle etc. und verspricht sich rücksichtsvolles Verhalten der Verkehrsteilnehmer.

„Einsatz“ ist das Thema. Nicht, dass man sich vom Schild irgendwelche Sonderrechte erwarten darf, aber - wer darf solche Schilder nutzen?

EINSATZ - nun ja… im Einsatz ist sicherlich ziemlich oft jemand. Darf jeder sich ein solches Schild, eine staatliche Anerkennung dessen habe ich bisher nicht herausgefunden, auf sein Dach magneten und damit umherfahren?

Wenn ja, gäbe es denn dann Formulierungen, die nicht erlaubt wären? Dürfte bspw. nicht „ARZT“ auf dem Schild stehen, wenn der Bäcker zu seinen Brötchen fährt?

Wenn nein, warum? „Einsatz“ kann doch kein geschützter Begriff sein, oder?
Dürfte man denn evtl. ein Schild im Fahrzeuginneren, an einer Scheibe anbringen? „Einsatz“, „Arzt“ „Bundeswehr“ oder „Bauleitung“ zum Beispiel… oder könnte man betreffendem Nutzer einer solchen Kennzeichnung irgendwelchen Missbrauch vorwerfen, oder darf man nahezu jeden „Aufkleber“ am Wagen haben…?

Ich habe ein solches Schild betrachtet. Keine Kennzeichnung, kein „E“ Prüfzeichen, keine Hinweise auf legitime Nutzung nach StVZO. Trotzdem erlaubt, ist das am Ende kein „Anbauteil“, sondern nur „Ladung“, oder so…?

Fragend grüßt
formica

Hallo!

„Einsatz“ ist das Thema. Nicht, dass man sich vom Schild
irgendwelche Sonderrechte erwarten darf, aber - wer darf
solche Schilder nutzen?

Diese Schilder nutzen wohl viele die sich hiervon etwas mehr „Durchsetzungsvermögen“ und „Rechte“ im Straßenverkehr erhoffen. Ich habe diese Schild schon bei Altenpflegern, Medikamentenlieferanten f. Apotheken, Journalisten u.ä. „wichtigen Persönlichkeiten“ gesehen.

Bauleitung wird dem echten Bauleiter sicherlich nützen, wenn er sich an der Kontrollstelle seiner Großbaustelle zu erkennen geben mag. Eine Ampel weiter vorne bringt ihm dieses wichtige Schild jedoch nichts.

Wie du schon sagtest: Es gibt dir nicht mehr Rechte - daher kann sie jeder verwenden.

Gruß
Falke

Wobei man auf so Schilder wie „Arzt im Einsatz“ verzichten sollte, es ist nicht Amtsanmaßung, aber das Äquivalent dazu was auf Titel zielt, mir fällt grad das Wort nicht ein.
Auch „Feuerwehr“ oder „THW“ sollte man sich nicht ohne weiteres aufs Auto pappen, auch wenn diese Schilder frei verkäuflich sind…könnte mir vorstellen, dass das auch zu Reibungspunkten führen kann wenn man dann mal an n „echten“ Feuerwehrmann gerät…

Gruß
George

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Hallo Formica,

„Einsatz“ kann doch kein geschützter Begriff sein, oder?

Das kann ich mir nicht vorstellen. Genauso wie z.B. bei „Bauleitung“.
Wieviel das dann bringt, wurde ja schon beschrieben.

Bei Hinweisen wie z.B. „Feuerwehr“ oder „Bundeswehr“ usw. kann ich mir schon gut vorstellen, dass das eine Anzeige wegen Amtsanmassung geben kann.
Auch „XXX-Lieferant“ ist sicherlich kein Freibrief, um überall, wo man gerade Lust hat, zu parken. Auch wenn das sicherlich z.B. eine Politesse eher mal ein Auge zudrückt, wenn das Fzg. nicht gerade den fließenden Verkehr behindert.

Ich habe ein solches Schild betrachtet. Keine Kennzeichnung,
kein „E“ Prüfzeichen, keine Hinweise auf legitime Nutzung nach
StVZO. Trotzdem erlaubt, ist das am Ende kein „Anbauteil“,
sondern nur „Ladung“, oder so…?

Nee, amtlich sind solche Schilder sicherlich nicht. Deswegen auch kein Prüfzeichen oder so, weil da nichts zu prüfen ist.

Was es amtlich (mit Siegel) gibt sind Sondergenehmigungen, wie sie z.B. Schwerbehinderte erhalten, um Sonderrechte beim Parken zu erhalten. Auch bestimmten Firmen werden teilweise solche Sonderrechte erteilt, mit denen man sogar im Halteverbot halten darf.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Nee, amtlich sind solche Schilder sicherlich nicht. Deswegen
auch kein Prüfzeichen oder so, weil da nichts zu prüfen ist.

diese Art der Prüfung meinte ich auch nicht. Zu prüfen wäre u.U. die Verwendung nach der StVZO, denn letztlich muss so ziemlich alles, was man an einem Fahrzeug im öffentlichen Verkehr montiert, irgendwie geprüft werden.

Ich denke da z.B. an das Verletzungsrisiko bei einem Unfall, z.B. Fußgängerschutz durch Verhinderung splitternder Kunststoffe, oder mindeste Haftstärke des Magneten, dass das Ding nicht bei 90km/h abhebt und einen Fahrradfahrer „köpft“, im übertriebenen Sinne.

Wie ich erfuhr, gibt es die Dinger auch mit Beleuchtung/Blinkfunktion, da gäbe es wohl noch mehr zu prüfen - schließlich wird das Teil dadurch zu einer Beleuchtungseinrichtung. Kann mir im besten Willen nicht vorstellen, dass so etwas StVZO-konform ist.

Grüße
formica

P.S.: Vielen Dank an alle!