wir kaufen momentan ein EFH und da fallen ja nun so allerhand
Nebenkosten an.
Notar
Makler
Grunderwerbssteuer
Kreditzinsen
Umzug
Der Umzug ist nicht arbeitsbedingt.
Kann man dennoch einige dieser Kosten als Sonderausgaben oder
laufende LAsten oder wie auch immer bei der Einkommenssteuer
absetzen?
hallo andré,
aufwendungen für notar, makler und grunderwerbsteuer sind „anschaffungsnebenkosten“. die aufwendungen hierfür kannst du beim antrag auf eigenheimzulage mit geltend machen. ist aber wahrscheinlich egal, da maximal 100.000 dm begünstigt sind und du höchstens 5.000 dm (5 % der bemessungsgrundlage bei neubau) bzw. 2.500 dm (2,5 % der bemessungsgrundlage) eigenheimzulage für 8 jahre beantragen kannst (ohne kinderzulage). http://www.steuernetz.de/gesetze/eigzulg/20001219/p9…
wenn du irgendwann einmal dein efh vermietest, kannst du diese kosten im rahmen der afa (2 % von den anschaffungskosten) als werbungskosten bei einkünften aus vermietung und verpachtung absetzen.
kreditzinsen können ebenfalls nur dann als werbungskosten berücksichtigt werden, wenn du dieses haus einmal zur erzielung von mieteinnahmen verwendest.
dein umzug ist privat veranlasst. im moment nutzt du dein efh zu eigenen wohnzwecken. bei der einkommensteuererklärung kannst du deshalb, wie unten bereits geschrieben, nichts absetzen.