Sonderkosten einer Ausbildung

A hat eine Ausbildung zum Schlosser erfolgreich abgeschlossen.
Hiernach arbeitet er einige Jahre in diesem Beruf, macht dann aber eine Umschulung zum Koch. Er besucht die kostenpflichtige Kochschule in X und arbeitet jetzt seit mehrern Jahren als Koch.
Ist es A möglich, die Kosten der Kochschule steuerlich geltend zu machen?

Vielen Dank!

Kosten einer zweiten Ausbildung als Werbungskosten
Hi !

Die Aufwendungen stellen Werbungskosten/Betriebsausgaben dar, da das Abzugsverbot des § 12 Nr. 5 EStG nicht greift. Die Abzugsbeschränkung des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG gilt nicht.

Sie sind daher in dem Jahr, in dem sie bezahlt werden (§ 11 EStG) als Werbungskosten/Betriebsausgaben abzugsfähig.

Im Ausgangsfall heißt es aber, dass die Koch-Ausbildung schon seit einigen Jahren abgeschlossen ist. Damit jetzt noch Zahlungen geleistet werden, fallen mir eigentlich nur zwei Möglichkeiten ein. Zum Einen die Finanzierung der Kosten über ein Darlehen und zum Anderen die Stundung (Ratenzahlung) durch die Kochschule.
Sollten Zahlungen für ein Darlehen erfolgen, so können als WWerbungskosten/Betriebsausgaben nur die im Jahr hierfür bezahlten Zinsen angesetzt werden. Sollte eine Stundung durch die Kochschule erfolgt sein, können in jedem Jahr die gezahlten Beträge Werbungskosten/Betriebsausgaben sein.

BARUL76

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Vielen Dank für die Antwort!
MfG