Sonderkündigngsrecht

Hallo alle Zusammen.

Wie verhält sich das eigentlich mit Sonderkündigungsrecht ?

Meines Wissens,wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht zur Verfügung steht.

Wenn nun z. B. Öffnungszeiten ohne Vorwarnung geändert werden und daher die Einrichtung nicht, wie vorher zugesichert bzw. besprochen, genutzt werden kann ( was für die Nutzung Voraussetzung war !! ).

Müßte doch eigentlich ein Grund sein ?

Grüße & Danke schon einmal
Stefan

Hallo Stefan,

die Anfrage ist nach meinem Empfinden ein wenig zu dürftig, um eine sinnvolle Antwort dazu geben zu können. Wichtig wäre z.B. schon um welche Art von Vertrag / Leistung es sich handelt. Darüber hinaus ist mir nicht ganz klar, was du unter Sonderkündigungsrecht verstehst. Bei mir wäre ein Sonderkündigungsrecht Kündigungsrecht, dass sich zwei Vertragspartner für bestimmte Situationen zugestehen. Oder meinst du das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung / Kündigung aus wichtigem Grund, welches für einige Verträge in bestimmten Fällen vorgesehen ist?

Bitte stell doch mal einen genauen, allerdings allgemein gehaltenen Sachverhalt zur Diskussion. Sicherlich können dir die Experten hier im Forum auch weiterhelfen.

Viele Grüße
Bernhard

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