Hallo Andrea,
zur Kündigung: Eine Kündigung zum Monatsende kann ausgesprochen werden, wenn die Kündigung innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung einer Erhöhung bei der Krankenversicherung eingeht. Ist das nicht geschehen, dann kann nur fristgerecht zum Ablauf gekündigt werden (das ist in der Regel das Versicherungsjahr).
Eine Haftplfichtversicherung ist in meinen Augen ein absolutes MUSS und gegenüber den Mitbürgern eine Unverschämtheit, wenn jemand ohne Haftpflichtversicherung durch die Welt läuft. Wenn Sie anderen einen Schaden verursachen, hat der das Nachsehen, damit Sie 10 € im Monat gespart haben. Also meine Empfehlung: DRINGEND die HP aufrecht erhalten bzw. eine neue abschließen.
Den Wert einer Krankenzusatzversicherung erkennt man leider erst dann, wenn man diese benötigt. Die Funktion ist in der Regel wie ein Sparbuch. Man zahlt über Zeitraum X ein und irgendwann trifft es jeden von uns, dass die 3. Zähne fällig werden oder eine längere Krankheit uns niederwirft. Wenn dann die typische Aussage der gesetztlichen Kraneknversicherung kommt „Das zahlen wir nicht!“, dann erkennt man auf einmal den Wert der Zusatzversicherung.
Ob Sie diese kündigen oder nicht, entscheiden Sie ganz kompetent für sich alleine, denn Sie werden auch ganz kompetent für sich alleine die Folgen tragen.
Meine Empfehlung: Wenn die Krankenzusatzversicherung eine gute Leistung bietet, dann nicht kündigen. Je älter Sie vwerden, desto teurer wird der Beitrag, wenn Sie sich wieder versichern wollen. Darüber hinaus kann es passieren, dass Sie dann die Gesundheitsfragen nicht mehr so beantworten können, dass eine Versicherung Sie noch nimmt.