Hallo,
Person A hat Mieterhöhung aufgrund Kürzung der öffentl. Förderung in Berlin erhalten. Hat daraufhin wg. Sonderkündigung das Mietverhältnis gekündigt. Dem wurde auch entsprochen. Muss Person A die Mieterhöhung trotzdem zahlen?
Vielen Dank
Hallo,
Person A hat Mieterhöhung aufgrund Kürzung der öffentl. Förderung in Berlin erhalten. Hat daraufhin wg. Sonderkündigung das Mietverhältnis gekündigt. Dem wurde auch entsprochen. Muss Person A die Mieterhöhung trotzdem zahlen?
Vielen Dank
Wenn die Erhöhung rechtmäßig ist, der Mieter nicht widersprochen hat, ist die Erhöhung bis Mietende zu zahlen.
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N E I N !
http://dejure.org/gesetze/BGB/561.html
BGB § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
(1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Bei öffentlich gefördertem = preisgebundenem Wohnraum analog
http://www.gesetze-im-internet.de/wobindg/index.html
WoBindG § 11 Kündigungsrecht des Mieters
(1) Der Mieter ist im Falle einer Erklärung des Vermieters nach § 10 berechtigt, das Mietverhältnis spätestens am dritten Werktag des Kalendermonats, von dem an die Miete erhöht werden soll, für den Ablauf des nächsten Kalendermonats zu kündigen.
(2) Kündigt der Mieter nach Absatz 1, so tritt die Mieterhöhung nach § 10 nicht ein.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Siehe auch
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/13…
> Betroffene Mieter können daher Mietzuschüsse oder Umzugshilfen bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragen.
Sorry für die viele Grossschrift/Fettschrift - aber so einer Falschmeldung schreit nach Richtigstellung
Rudi
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