wenn man sich einen vollständig fiktiven Fall vorstellt, wie z.B. die Übernahme der DBV-Winterthur durch die AXA Gruppe, hätte dann ein angenommener Versicherungsnehmer der DBV nach der Übernahme ein Sonderkündigungsrecht für seine Versicherung?
Meines Wissens gilt das doch bei solchen Fällen, oder?