Hallo,
Mr. X ist Austräger bei einem Werbeverlag. Als Mr. X dort anfing, war das Arbeitspensum relativ gemäßigt: ca. 6 - 8 Werbungen (das Wissen stammt aus der gleichen Arbeit der Stieftochter). Als er aber dort anfing ging es aber los: erst kamen zwei Wochenend-Zeitungen dazu (welche bitteschön noch bis Sa Mittag ausgetragen werden sollen), die Anlieferung der Zeitung/Werbung verschob sich aber auf Fr gen Mitternacht (oder später) - ein sortieren der Werbung am Fr abend nicht mehr möglich. Jetzt sind 8 - 10 Werbungen Standard (zu den Zeitungen). Jetzt hat die Firma eine weitere Firma (Kaufland-Werbung) übernommen und diese kommt zusätzlich auch noch dazu.
Da Mr. X berufstätig ist (ein wenig nebenjobben wollte), seine Kinder aller 2 Wochenenden da ist (um die er sich durch den hohen Arbeitsaufwand nicht wirklich mehr kümmern kann) hat Mr. X den Job jetzt gekündigt.
Der Arbeitsvertrag sieht eine 4wöchige Kündigungsfrist vor (sind noch 3 Wochen), die vom Verlag auch verlangt werden, dass sie eingehalten werden (außer bei „Nach-Austeiler“).
Nun kam Mr. X die Frage auf: kann man bei solcher Erhöhung des Arbeitsaufwandes (bei dem die Austräger ja nicht mal gefragt werden, ob sie unter den Bedingungen noch weiter arbeiten möchten; eine „Vorabinfo“ was am WE auf einen drauf zu kommt, gibt es nicht) auch den Arbeitsvertrag „außerordentlich“ mit einer kürzeren Frist kündigen?
Ich habe leider im Netz nix gefunden.
LG Tobi@s