Sonderkündigung der Mietwohnung noch möglich?

Sonderkündigungsrecht bei Modernisierung noch möglich?

Hallo zusammen, ich benötige dringend Hilfe und hoffe hier bin ich richtig.
Ich versuche es so kurz wie möglich zu machen. Wohnung in einem Wohnblock angemietet. Dies geschah zum November 2012. Vermieter ist eine Wohnungsgenossenschaft. Im Mietvertrag ist eine Mietanhebung angegeben für dieses Jahr durch eine Modernisierung. Hier der Wortlaut im Vertrag: NACH FERTIGSTELLUNG DER GESAMTEN MODERNISIERUNGSMASSNAHME - VERSTÄRKUNG DER ZÄHLERANLAGE,STROMANSCHLUSS IM KELLER, ERNEUERUNG DER HAUSTÜR UND TREPPENHAUSFENSTER - WERDEN WIR EINE VORLÄUFIGE MIETERHÖHUNG DER GRUNDMIETE IN HÖHE VON 54,87€/mtl. ERHEBEN.
Am 11.02.2013 folgte dann ein Schreiben in dem wurde geschrieben:
ERNEUERUNG DER STEIGELEITUNG, STROMANSCHLÜSSE IM KELLER, EINBAU NEUER HAUSTÜR UND TREPPENHAUSFENSTER, SANIERUNG DER BALKONE … SEHR GEEHRTER HERR …MIETER, WIR HABEN FIRMA XYZ & FIRMA ZZZ MIT DEN ELEKTRO- UND TISCHLERARBEITEN BEAUFTRAGT. DIE ARBEITEN WERDEN AM 18.02.13 BEGINNEN. TERMINABSPRACHE WEGEN INSTALLATIONEN IN IHRER WOHNUNG UND IN IHREM KELLER ERFOLGT MIT DEN HANDWERKERN VOR ORT. DIE SANIERUNG DER BALKONE IST WITTERUNGSABHÄNGIG FÜR DAS FRÜHJAHR 2013 GEPLANT. DEN AUSFÜHRUNGSTERMIN WERDEN WIR IHNEN KURZFRISTIG BEKANNT GEBEN. Dann noch eine vorab Entschuldigung für entstehenden Lärm und Schmutz. Nun haben hier seit Februar Firmen gearbeitet. Sie haben eine alte aber völlig intakte Holzhaustür rausgerissen, samt Briefkästen, gegen neue Kunststofftür ersetzt, alte Fenster im Treppenhaus raus und neue lichtdurchlässige Kunststofffenster eingebaut. Durch alle Etagen mit Bohrgerät und Flex ohne Staubabsaugvorrichtung wochenlang die Treppenhauswände eingeschlitzt für neue Stromleitungen, haben dann die sich auf jeder Etage befindlichen Stromzähler in einen Zählerschrank in den Keller verlegt und neu verkabelt. Dann wurde das Treppenhaus neu verspachtelt und gemalt. Die Kellerflure ebenso und in den einzelnen Kellerräumen wurden eine Lampe und eine Steckdose angebaut. Dann wurden Geländer der Balkone abgeflext und neue modernere angebaut, ebenso wurden die Bodenfliesen weggestemmt und neue gelegt. Nun passiert hier seit Wochen nichts mehr. Bei uns fehlen noch die Abschlussleisten auf dem Balkon, denke die haben das vergessen, alle anderen haben alles fertig. Nun habe ich von Nachbarn,welche hier durch Stress mit dem Wohnungsunternehmen durch zu hohe Nebenkostenabrechnungen und andere Ungereimtheiten, verzogen sind und mit noch-Mietern hier aus dem Haus die Summe verglichen für die Modernisierungsanhebung der Grundmiete. Interessant ist, das bei identischen Wohnungen hier im Block und gleich großen qm-Angaben dort nur ca. 25,-€ pro Monat die Miete steigt. Es wurden aber ja genau die selben Arbeiten vorgenommen. In den Wohnungen selbst wurde bis auf eine neue Zuleitung für den Sicherungskasten nichts verändert oder gar verbessert.
Wir haben uns nun eine neue tolle Mietwohnung gesucht, näher an meinem Arbeitsplatz. Ich möchte diese Wohnung nun gern aufkündigen und hier raus, so schnell es geht. Gern würde ich das Sonderkündigungsrecht nutzen, aber geht das in irgendeiner Art?

Ich habe nun beim Wohnungsunternehmen angerufen und freundlich gefragt, ob man mir schon sagen kann wie es sich mit der Mieterhöhung verhält, damit ich eine Vorrauschau bekomme. Es hieß, man warte nur auf den Abschlussbericht der Techniker, dann gehen die Briefe raus an alle Mieter über die Fertigstellung und das dann nach 2 Monaten die Miete erhöht fällig sei. Als ich dann die Frage gestellt habe, ob die Miete für alle Mieter gleich angehoben wird, bekam ich zur Antwort, es richtet sich immer nach der qm-Zahl der Wohnung und für mich sei ja nur meine Wohnung mit meinen Angaben von Interesse und nicht die Nachbarn. Ich habe gar nicht gefragt wegen dem Unterschied, habe es mir verkniffen.

Im Netz habe ich nun gelesen das der Einbau von Elektrosteigleitungen für alte defekte Steigleitungen, auch wenn der Einbau erfolgt um moderne Haushaltsgeräte betreiben zu können nicht als Modernisierung auf den Mieter gelegt werden kann, da diese zur vertragsgemäßen Nutzung gehören.
Auch der Austausch einer funktionstüchtigen Haustür aus Holz gegen eine Metall (Kunststofftür) darf nicht vom Vermieter veranschlagt werden.

Gegen die Anbringung eines Lichtschalters und einer Steckdose für den Kellerraum ist nichts zu sagen, die Malerarbeiten im Treppenhaus waren mit Spachtelarbeiten notwendig nach dem Verlegen neuer Stromleitungen und tauchen auf in der Auflistung im Mietvertrag nicht auf, ebenso die Sanierung der Balkone, welche auch nicht als zählender Posten vorhanden ist.

Aber die Art und Weise kann so doch nicht richtig sein. Ich bitte um Hilfe, bin nicht im Mieterverein und würde sehr gern einfach nur Kündigen, möglichst mit Sonderkündigungsrecht um einen Monat vorher hier raus zu gehen. Kündigungsfrist sind 3 Monate und solange ich nicht weiss zu wann ich hier raus komme, kann ich im Folgemietvertrag kein Einzugsdatum setzen. Doppelte Miete wollte ich mir ersparen, allein schon weil ich das Geld dafür nicht aufbringen könnte. Bitte um Hilfe… Vielen Dank vorab … Shadehunter

Unabhängig davon, inwieweit die Arbeiten eine Modernisierung darstellt, gilt folgendes: der Vermieter muss Ihnen die Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung mitteilen. Dann haben sie ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. Das bedeutet, dass sie innerhalb dieser zwei Monate kündigen können und dann zum folgenden Monat ausziehen. Wann jedoch dieses Schreiben des Vermieters wegen der Mieterhöhung kommt und also die zwei Monate beginnen, das können sie nicht beeinflussen.

Sie sollten deshalb vorsichtshalber ordentlich kündigen.

Moin, das was Du da aufzählst sind keine Modernisierungen sondern Sanierungen die nich zu einer Mieterhöhung führen.
Ein Sonderkündigungrecht sehe ich nur vor den den Sanierungen nicht aber hinterher. Außerdem sehe ich eine Mietminderung die sich nach dem Umpfang der Belästigung der Sanierung rechnent, es ist aber eine genaue Aufzählung über Zeit und Umpfang erforderlich auch ist die Verwaltung darüber schriftlich zu informieren. Am besten zu einem RA gehen.

Gruß connection

Hallo Shadehunter,

oh, oh, viel Text, viele Fragen.

Vorab: WICHTIG! Wann kam das Mieterhöhungsbegehren? Vom Sonderkündigungsrecht kannst Du nach § 561 BGB sowie § 554 Abs. 3 BGB bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Zustellung Gebrauch machen. In diesem Fall tritt für Dich dann auch KEINE Mieterhöhung mehr ein! Siehe hierzu auch folgende Webseite mit einschlägigen Urteilen. Schau mal hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/561.html

und hier:

http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/sonderkuend…

Wie Du schon richtig festgestellt hast, sind neue Steigeleitungen keine Modernisierung, sondern reine Instandhaltung- gehen also zu Lasten des Vermieters. Ebenso verhält es sich mit den Ausbesserungsmaßnahmen im Treppenhaus und Keller.

Umlagen zur Mieterhöhung dürfen bei GLEICHER Leistung (also die durchgeführten Arbeiten für jede einzelne Wohnung) mit max. 11% der Kaltmiete aufgeschlagen werden. Wenn also bei Deinem Nachbarn mit gleicher m² -Größe genau die gleichen Arbeiten und Einbauten verrichtet wurden, kann der geforderte Betrag auch nicht differieren! Ich empfehle Dir daher dringend, einen Mieterverein aufzusuchen und dies prüfen zu lassen. Dort sitzen Profis, die genau wissen, was anrechenbar ist und was nicht. Es lohnt sich für Dich!

Nach meinem Ermessen liegt eigentlich gar kein Grund für eine Mieterhöhung vor, da es hier KEINE Arbeiten waren, die der reinen Energiesparmaßnahme dienten! Selbst die Balkone unterliegen dann auch nur der reinen Instandhaltung.

Fazit:
Entweder Du machst von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, oder Du stimmst der Mieterhöhung nicht zu. (was Du m.E. in diesem Fall auch nicht musst, da hier keine Modernisierungen vorliegen, sondern eben nur Sanierungen) Und dafür ist allein der Vermieter zuständig. Diese Kosten sind nämlich bereits in der Kaltmiete impliziert.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen. Und keine Angst, die beim Mieterverein fressen Dich nicht.

ZUR BEACHTUNG:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt bin und deshalb auch keine Rechtsauskünfte geben kann und darf. Ich gebe hier nur eigene Erfahrungen und Recherchen nach bestem Wissen und Gewissen unentgeltlich weiter und kann deswegen auch keine Haftung für evtl. falsche Aussagen übernehmen!

Bitte kurz und kongret fragen

Hallo - also fakt ist, dass du ein Sonderkündigungsrecht hast - aber leider nur, wenn du nach Mitteilung der Modernisierung gleich gekündigt hättest. Da nun alle Arbeiten fertig sind, hast du dies stillschweigend hingenommen und also geduldet. Dadurch hast du kein Soderkündigungsredcht mehr. Bei einer Modernisierungserhöhung kommt es nicht auf die Quadtratmeter an. Bei einer Modernisierung dürfen 11% auf die Jahresmiete umgelegt werden. Die Gesamtkosten müssen erstmal auf alle Mieter aufgeteilt werden und dann dürfen 11% auf die jahresmiete umgelegt werden. Deshalb hat auch jeder die gleiche Erhöhung. Nun muss man aber unterscheiden, was ist

Hallo,
das ist wegen der Rechtsfragen ein Fall für den Fachanwalt.
MfG USKO

Ciao Shadehunter,

a) Kündigungsfrist: sehe keinen Grund für eine Sonderkündigung. 3 Monate sind halte ich für angemessen

b) MIeterhöhung: die absolute Höhe für die Erhöhung ist nicht ausschliesslich auf die Wohnfläche anzusetzen, sondern auch auf den Mietzins. Bei ältere Mieter mit niedrigierer Miete ist ggf nicht die gleiche Erhöhung möglich wie bei einer aktuelleren/höheren Miete

c) Modernisierung/Instandsetzung: hier ist eine Einzellfallabwägung nötig

Wäge Zeit und Kostenersparnis ab und handle entsprechend mit diplomatischem Geschick.

cumar

Ich würde vom Sonderkündigungsrecht einfach Gebrauch machen und ausziehen. Schon allein wegen der unverhältnismäßigen Lärm- und Schmutzbelästigung.
Hast du in der Zeit er Umbauarbeiten, verkürzte Miete gezahlt oder gar MIeterlaß erhalten?
Das wäre korrekt.
Zieh aus und werde in der neuen Wohnung glücklich
Viel Erfolg

Hallo
da Du FAQ:1129 (in Rechtsbrettern keine Fragen/Antworten in ich-/wir-Form) missachtet hast, ist keine Beantwortung möglich.

Lies vielleicht mal hier:
http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/sonderkuend…

und besonders:
„Ausschluss der Kündigung
Hat der Mieter der Mieterhöhung zugestimmt, ist das Sonderkündigungsrecht damit ausgeschlossen.“

Da der Mieterhöhung wegen Modernisierung bereits per Mietvertrag zugestimmt wurde > worauf sollte sich hier denn ein Sonderkündigungsrecht stützen???

Hallo,
bezüglich des Sonderkündigungsrechtes solltest Du einfach mal in Deinen Mietvertrag schauen. Da sollten Informationen dazu vorhanden sein. Ansonsten schau mal im Inetrnet nach. Suchwort Sonderkündigungsrecht bei Renovierung. Einen anderen Rat kann ich Dir leider nicht geben.
Viel Glück, Hubert Steiger.

Hallo,

ich denke, Sie sollten sich mal in Ruhe mit der Wohnungsverwaltung zusammen setzen und alles durchsprechen. Oder einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren. Ihr Thema ist sehr komplex und vielschichtig.

Fakt ist: Renovierungen und Sanierungen sind nicht in jedem Fall umlageberechtigt, Modernisierungen schon - wenn sie z.B. energetische Gründe haben.

Alles Gute!

Micha