sonderkündigung fitnesstudio wegen unsauberkeit?

Hallo allerseits,
mich würde interessieren, ob man im Fitness-Studio ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn es mit der Hygiene nicht so gut aussieht. …und wenn man das sogar mehrmals angesprochen hätte… (z.B. auf den WC´s keine Seife vorhanden wäre, die Duschen voller (fremder) Haare wären und Schimmel-Punkten in den Fugen, Staubflusen über den ganzen Boden verteilt… und man definitiv im Putzplan 15 Minuten vor Studio-Schließung noch keinen Eintrag der Putzfrau für den ganzen Tag entdeckt hätte)…?
Weiß jemand bescheid?

Danke schon mal und liebe Grüße!

Hi,

mich würde interessieren, ob man im Fitness-Studio ein
Sonderkündigungsrecht hat, wenn es mit der Hygiene nicht so
gut aussieht.

nein.

Gruß,

.m

Hi,

mich würde interessieren, ob man im Fitness-Studio ein
Sonderkündigungsrecht hat, wenn es mit der Hygiene nicht so
gut aussieht.

nein.

würde ich so kategorisch nicht ausschließen, insbesondere wenn, wie geschrieben, bereits mehrfach gerügt wurde.

Gruß

S.J.

Hi,
ich wäre mir da nicht sicher.
Wenn es hier um Schimmelbefall geht usw. ist das eine Gefährdung der Gesundheit. Und wenn die Verantwortlichen davon wissen, wäre mal zu prüfen, ob hier nicht sogar fahrlässige Körperverletzung ein Thema sein könnte.
Abgesehen davon hat auch ein Fitnessstudio sich an bestimmte Vorschriften zu halten. Ich würde hier auchmal das Ordnungsamt einschalten.
Gruss

Hi,

ich wäre mir da nicht sicher.

nunja, IANAL.

Wenn es hier um Schimmelbefall geht usw. ist das eine
Gefährdung der Gesundheit. Und wenn die Verantwortlichen davon
wissen, wäre mal zu prüfen, ob hier nicht sogar fahrlässige
Körperverletzung ein Thema sein könnte.
Abgesehen davon hat auch ein Fitnessstudio sich an bestimmte
Vorschriften zu halten. Ich würde hier auchmal das Ordnungsamt
einschalten.

Die fahrlässige KV hate ich schon für weit hergeholt, nichtsdestotrotz ist mangelnde Hygiene, so sie denn objektiv nachvollziehbar ist, wohl ein Mangel.

Daraus mag ein Anspruch auf Nachbesserung resultieren, vielleicht sogar eine Art Schadenersatz in Form von Erstattung der Beiträge, aber ein Recht zur Außerordentlichen Kündigung sehe ich da noch nicht.

Die Mangelanzeigen sowie der Mangel selbst sollten btw. irgendwie belegbar sein, wenn man da realistisch irgendwas reißen möchte.

Gruß,

.m

PS: Sonderkündigungsrecht gibt’s nur noch bei Mietverträgen, IIRC.

Man kann vom Vertrag zurücktreten. Wenn man eine Reise bucht und im Hotel, Ferienwohnung, etc. Müngel vorfindet, kann man (nachdem man eien angemessene Zeit zum Nachbessern gelassen hat und natürlich die Mängel gemeldet hat) eine Kostenteilrückzahlung oder, bei ganz gravierenden Mängeln (keien Heizung, etc.), eine vollständige Kostenrückzahlung verlangen.
Ansonsten ist die Möglichkeit, das Ordnungsamt einzuschalten auch gut. Man sollte vorher vielleicht Beweisfotos machen.

MfG,
Philipp