Sonderkündigung Kabel-Fernsehen bei Umzug möglich?

Hallo und einen schönen Sonntag!

Eine Familie hat Anfang November in Hannover ihren Kabelanschluss gekündigt. Angeblich ist die Kündigung nie angekommen, deshalb hat die Familie die Kündigung - diesmal per Einwurfeinschreiben - erneut gesendet. Diese Kündigung wurde per 13.12.07 bestätigt. Allerdings wurde der Familie die Kündigung zum 31.03.08 bestätigt - die Familie, die in ihr Eigenheim zieht, ist davon ausgegangen, dass sie ein Sonderkündigungsrecht hat, da der Hannoveraner Kabelversorger in den Vorort, den die Familie für ihr neues Domizil gewählt hat, nicht liefern kann/darf. Des weiteren wundert sich die Familie über den Vorschlag des Kabelversorgers, sollte ein Nachmieter den Kabelanschluss übernehmen, den Kündigungstermin zurückzudatieren. Die Familie dachte, der Kabelanschuss sei objekt-, nicht personengebunden. Die Familie möchte nun auf den Brief des Kabelanbieters antworten - es soll im BGB auch einen Paragraphen dazu geben, die Familie weiss aber nicht genau, worauf sie sich beziehen soll und was sie sonst noch in den Brief schreiben muss.

Was meint ihr zu diesem Fall - hat die Familie eine Chance, eher (sie zieht Ende Januar um)aus dem Vertrag zu kommen? Ist der Kabelanbieter letzten Endes sogar noch im Recht?

Viele Grüße!

Simone

Hallo,

wenn Du hier im Archiv ein wenig suchst, wirst Du zuhauf fündig werden. Diese Frage wird hier immer wieder gerne im Zusammenhang mit Verträgen über Fitness Studios, Kindergärten, DSL und Mobilfunk etc. gestellt.

Kündigung zum 31.03.08 bestätigt - die Familie, die in ihr
Eigenheim zieht, ist davon ausgegangen, dass sie ein
Sonderkündigungsrecht hat, da der Hannoveraner Kabelversorger
in den Vorort, den die Familie für ihr neues Domizil gewählt
hat, nicht liefern kann/darf. Des weiteren wundert sich die
Familie über den Vorschlag des Kabelversorgers, sollte ein
Nachmieter den Kabelanschluss übernehmen, den Kündigungstermin
zurückzudatieren. Die Familie dachte, der Kabelanschuss sei
objekt-, nicht personengebunden.

Verträge sind immer personengebunden. Objekte können ja schließlich keine Verträge abschließen.

Die Familie möchte nun auf
den Brief des Kabelanbieters antworten - es soll im BGB auch
einen Paragraphen dazu geben, die Familie weiss aber nicht
genau, worauf sie sich beziehen soll und was sie sonst noch in
den Brief schreiben muss.

Grundsätzlich gilt: Verträge sind zu halten.

Offensichtlich wurde hier vertraglich vereinbart, dass der Anbieter an einem bestimmten Ort einen Kabelanschluss bereit stellt. Zieht der Kunde nun um, ist das zunächst nicht das Problem des Anbieters. Entscheidend ist, was zu diesem Thema einzelvertraglich oder per AGB vereinbart wurde. Ein gesetzliches Kündigungsrecht dürfte in diesem Fall nicht bestehen.

Was meint ihr zu diesem Fall - hat die Familie eine Chance,
eher (sie zieht Ende Januar um)aus dem Vertrag zu kommen? Ist
der Kabelanbieter letzten Endes sogar noch im Recht?

Sofern kein Sonderkündigungsrecht explizit vereinbart wurde, muss der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit erfüllt werden.

Gruß

S.J.

Hallo,

objekt-, nicht personengebunden. Die Familie möchte nun auf
den Brief des Kabelanbieters antworten - es soll im BGB auch
einen Paragraphen dazu geben,

vermutlich meint man diesen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html

Gruß
Christian