Hallo und einen schönen Sonntag!
Eine Familie hat Anfang November in Hannover ihren Kabelanschluss gekündigt. Angeblich ist die Kündigung nie angekommen, deshalb hat die Familie die Kündigung - diesmal per Einwurfeinschreiben - erneut gesendet. Diese Kündigung wurde per 13.12.07 bestätigt. Allerdings wurde der Familie die Kündigung zum 31.03.08 bestätigt - die Familie, die in ihr Eigenheim zieht, ist davon ausgegangen, dass sie ein Sonderkündigungsrecht hat, da der Hannoveraner Kabelversorger in den Vorort, den die Familie für ihr neues Domizil gewählt hat, nicht liefern kann/darf. Des weiteren wundert sich die Familie über den Vorschlag des Kabelversorgers, sollte ein Nachmieter den Kabelanschluss übernehmen, den Kündigungstermin zurückzudatieren. Die Familie dachte, der Kabelanschuss sei objekt-, nicht personengebunden. Die Familie möchte nun auf den Brief des Kabelanbieters antworten - es soll im BGB auch einen Paragraphen dazu geben, die Familie weiss aber nicht genau, worauf sie sich beziehen soll und was sie sonst noch in den Brief schreiben muss.
Was meint ihr zu diesem Fall - hat die Familie eine Chance, eher (sie zieht Ende Januar um)aus dem Vertrag zu kommen? Ist der Kabelanbieter letzten Endes sogar noch im Recht?
Viele Grüße!
Simone