Sonderkündigung nach Brand

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, dass es in einem Mehrfamilienhaus innerhalb von 8 Wochen zweimal gebrannt hat. Ort: Hausflur / Ursache: Brandstiftung / Täter: unbekannt

Haben die Mieter - egal welche Etage - die Möglichkeit, vorzeitig das Mietverhältnis zu kündigen? Auch wenn die Schäden beseitigt werden, könnte sich z.B. Mieter A gefährdet fühlen, da es ein drittes Mal brennen könnte.

Liebe Grüße
Kathomi03

Hallo Kathomi03,

je nachdem, wie dramatisch die Sache ist, wäre hier schon eine fristlose Kündigung denkbar.
Zum einen besteht eventuell Gefahr für Leib und Leben und zum anderen - weniger dramatisch - eine nachhaltige Störung des Hausfriedens.

Gruß!

Horst

Nehmen wir mal an, es handelt sich nur um 2 abgebrannte Kinderwagen und jede Menge Dreck und Gestank. Eine Mietminderung wurde aufgrund der Beeinträchtigung bereits durch die Brandschutzversicherung des Vermieters zugesagt.

Wir würde eine fristlose Kündigung aussehen? Formlos und abwarten, ob der Vermieter dem zustimmt?

Hallo,

man kann auch fristlos kündigen und ersatzhalber fristgerecht. Dadurch hat man gekündigt auch wenn die fristlose Kündigung nichtig ist. In diesem Fall müsste man dann eben die drei Monate zusätzliche Miete bezahlen.

Gruß, Niels

Wir würde eine fristlose Kündigung aussehen? Formlos und
abwarten, ob der Vermieter dem zustimmt?

Wäre die Frage, wie will der Mieter vorgehen, wenn der Vermieter ablehnt.
Will er dann fristgerecht kündigen? Oder ist er bereit, seine Ansprüche durchzusetzen?

Hier könnte sich ein Gespräch vorab sehr auszahlen. Sieht der Vermieter ein, dass die Zustände für den Mieter unerträglich sind, ist die Sache gegessen.
Wenn nicht, kann der Mieter immer noch fristlos und behelfsweise fristgerecht (wie Niels schon schrieb) kündigen (und sich je nachdem vom Mieterverein oder anwaltlich beraten lassen).

Gruß!

Horst