Nehmen wir an es wurde ein Vertrag über ein Jahr mit einem Gasanbieter geschlossen. Es wurde eine Preisgarantie über 6 Monate vereinbart. Nach 6 Monaten erhöht der Anbieter um 30%. Hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung? Die AGBs sehen dies nicht vor - der Vertrag wurde ja auf ein Jahr geschlossen. Wenn ja, worauf (BGB?) könnte sich der Kunde berufen?
hi
FlexGas?
Flexstrom hat nach dem Fristablauf von 18,5 auf 23,4 ct/kWh erhöht
26,5 %
dort steht in den AGB’s dass ein Sonderkündigungsrecht nicht besteht, wenn nur Kosten der Abgabe wie Steuern, Abgaben, Transportkosten… an den Verbraucher weitergeleitet werden.
Darüberhinaus aber schon
Gruss