Hallo,
-
Mieterhöhungsbescheid vom Vermieter nach §558 (Mietspiegel) kam am 10.11.2010. Mieterhöhung ist ab 01.01.2011 geplannt.
-
Mieter hat die Whg. am 30.11.10 zum 31.01.2011 gekündigt nach §561(Sonderkündigungsrecht des Mieters nach mieterhöhung).
-
Der Vermieter lehnt der Kündigung ab (allerdings bestätigt nur noch bis 28.02.1010) mit seine Schreiben vom 07.12.2010. Text : „Ihre Kündigungsfrist die Sie mit dem §561 Sonderkündigungsrecht gerechtfertigt haben so nicht übereinstimmt, da Sie auch mit der Sonderkündigungsfrist in das Jahr 2011 hineingehen und es in unserem Mietvertrag vereinbart ist das ab 2011 eine Mieterhöhung stattfinden kann. Somit beläuft sich noch die gesetzlich festgesetzte Frist von 3 Monaten.“
Im Mietvertrag gabs eine Mietgarantie bis 31.12.2010.
Hat der Vermieter doch recht? Vielen Dank im voraus.
mfg, AS