Sonderkündigung normal über Stromanbieter

Hallo, ich habe ein Schreiben von meinem Stromanbieter bekommen, dass sich der Strompreis erhöht. Ich habe sofort einen neuen Stromanbieter beauftragt für mich die Kündigung zu übernehmen. Jetzt hat mir der neue Stromanbieter die Kündigung zum 31.12.13 bestätigt. Muss ich bei einer Sonderkündigung angeben, dass ich den Vertrag wegen der Preiserhöhung kündige? Ansonsten war die Kündigung ja noch innerhalb der Frist von 14 Tagen die mir ja zustehen, um zu reagieren. Muss ich das jetzt so akzeptieren, oder kann ich darauf verweisen, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist? Wäre super Antworten zu bekommen. Vielen Dank dafür. VG

Also, ich habe hier eine verständnisfrage:
Der NEUE Anbieter hat die Kündigung bestätigt? Und gleichzeitig dann versichert ab dem 01.01.14 zu liefern?

Ich fände es logischer, wenn der ALTE Anbieter eine Kündigung bestätigt…

Ansonsten würde ich das so NICHT akzeptieren! Denn das Sonderkündigungsrecht steht Ihnen zu und das muss m.E. zur Folge haben, dass Sie sehr bald einen neuen Anbieter haben können!
Wie schnell der neue Anbieter zum Zug kommen darf, kann, soll, weiß ich nicht, aber NICHT erst in einem Jahr.

Sprechen Sie mal schnell mit dem neuen und alten Anbieter, klären Sie das.
(Telefonisch geht, sollte sich aber vor allem der alte Anbieter quer stellen, dann sofort schriftlich)

Ansonsten schnell zur Verbraucherzentrale.

Viel Erfolg!

Der neue Anbieter hat seinen Vertragsbeginn ab 01.01.14 bestätigt, obwohl ich noch innerhalb der Frist zur Sonderkündigung war, ich denke der neue Anbieter hat ganz normal und nicht wegen Preiserhöhung gekündigt, ich wollte wissen, ob das evtl. ausschlaggebend ist, beim alten Anbieter verlängert sich der Vertrag automatisch, sofern man nicht 8 Wochen vorher kündigt um ein Jahr. Ich wollte ja nur wegen der Preiserhöhung kündigen und die erfolgte ja später durch eine Mitteilung, deshalb hatte ich ja noch die Möglichkeit zur Sonderkündigung. Vom alten Anbieter hab ich noch gar nichts gehört, hab nachgefragt, aber leider noch keine Antwort bekommen.

Hallo,

vorab: Ich bin kein Rechtsanwalt. Daher alles mit Vorsicht genießen, was ich hier schreibe. Ich würde parallel meinen jetztigen Stromanbieter fragen. Das macht es am einfachsten. Der wird schon freundlich sein, weil er möchte Dich ja irgendwann zurückgewinnen. :wink:

Also, bei Preiserhöhungen hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Dafür must Du die vertraglich geregelte Frist berücksichtigen. Diese beträgt in der Regel zwischen zwei und vier Wochen nach erhaltener Information über die Strompreiserhöhung. Ich empfehle die Kündigung direkt selbst durchzuführen, und sie per Einschreiben mit Rückschein zu senden. Der ehemalige Stromlieferant wiederum ist gesetzlich verpflichtet, die Vertragsauflösung innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen. Ich würde mich in der Kündigung auf mein Sonderkündigungsrecht beziehen. Schadet ja nicht.

Was Dein neuer Anbieter da gemacht hat, erschließt sich mir nicht. Das wirft kein gutes Licht auf ihn.

Viel Erfolg, und schön für Ökostrom entscheiden, nicht?

VG

Ja, es kann gut sein, dass der neue Anbieter das Sonderkündigungsrecht nicht explizit angegeben hat.
Dort noch einmal nachfragen, warum der Wechsel aus deren Sicht so lange dauern soll, denn aufgrund des SKRecht ist das nicht nach zu vollziehen!

Den alten Anbieter mal telefonisch kontkatieren!

Ich würde dann zur Verbraucherzentrale gehen, wenn sich da nix tut.

Ich kann die leider keine verbindliche Antwort geben. Allerdings beziehe ich mich immer auf meine Sonderkündigungsrecht und habe bisher keinerlei Probleme gehabt.

Gruß aus der Eifel

Guten Morgen,
wenn eine Preiserhöhung ins Haus steht, haben Sie bei Ihrem Stromanbieter ein Sonderkündigungsrecht. Diese Kündigung muss spätestens 2 Wochen vor Eintritt der Erhöhung vorliegen und der Hinweis: „Auf Grund der Preiserhöhung mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch…“ sollte erwähnt sein.
Wenn Sie diese Zeit noch haben, erledigen Sie das einfach noch nachträglich und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, die Sie dann an den neuen Stromversorger weiterleiten können. Ich drücke die Daumen. Bei Fragen können Sie mir gerne noch mal schrieben. Viel Glück! Gruß Martina

Hallo,
Würde den neuen Strom Lieferanten anrufen und fragen.
Gruß

Hallo hsnspsls,

dein neuer Anbieter übernimmt KEINE Sonderkündigung.

Die Sonderkündigung muss der Kunde (dies ist keine Rechtsinfo) stets selbst einleiten, unter Beachtung der vorgesehenen Fristen.

Versuche mit deinem alten Anbieter zu sprechen, da die Erhöhung ja erst zum 01.01.2012 greift und er eine Sonderkündigung evtl noch akzeptiert, aber NUR MIT DER BEGRÜNDUNG - PREISERHÖHUNG!!

Liebe Grüße

Günther

natürlich ist der 01.01.2013 gemeint !!

:wink:

sorry keine ahnung aber frag doch bei de betrieb nach den du mit der ündigung beauftragt hast