Sonderkündigung Versatel

Eine Person möchte in eine andere Stadt zu seiner Freundin ziehen und hat darauf hin bei seinem Telefon / Internetanbieter Versatel angerufen, da in der neuen Wohnung bereits ein Anschluss mit einem anderen Anbieter besteht.
Bei der Hotline teilte man ihm mit, dass es sich hierbei um eine Sonderkündigung handeln würde und man dafür eine Kündigung, Ummeldebescheinigung und die letzte aktuelle Rechnung des Anbieters in der neuen Wohnung benötigt, die auf die Freundin ausgestellt sein muss.
Als Bearbeitungsdauer gab man für den Vorgang 3 bis 4 Wochen an. Ist dies der reguläre Zeitraum für eine solche Sonderkündigung und darf die Person Preise auf der Rechnung durchstreichen, wenn Versatel sie erhält? An sich geht es ja niemanden etwas an, was bei einem anderen Anbieter für Kosten entstehen oder?

Generell darfst Du froh sein, wenn Versatel Dir diese Möglichkeit einräumt, da die Tatsache das am neuen Wohnsitz bereits ein Anschluss auf einen Dritten besteht kein Sonderkündigungsrecht nach dem Zivilrecht sieht.

Wie lange die Bearbeitungsdauer ist, ist aus meiner Sicht keine rechtliche Frage, daher kann ich diese auch so nicht beantworten.

Du kannst natürlich die Streichung der Preise vornehmen, allerdings sehe ich keinen schutzwürdigen Grund nach Datenschutzgesetz, da die Preise bei einem anderen Anbieter meist öffentlich im Rahmen des Angebots einer Telefongesellschaft einsehbar sind und nach PAngV auch sein müssen (wenn auch nicht öffentlich sondern im Rahmen des Vertrages)