WIr hatten gestern einen Wasserschaden in unserer WOhnung: In der Oberwohnung gab es einen Wasserrohrbruch, und nun sind WÄnde un dDecken so durchfeuchtet, dass sie mittels Trocknungsanlagen trockengelegt werden und anschließend neu tapeziert werden muss.
Da wir schon sowieso mit Auszugsplänen liebäugeln, und dies auch möglichst bald, nun die Frage:
Ergibt sich aus diesen Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu sofort?
Welche Mietminderung können wir außerdem geltend machen?
ein Sonderkündigungsrecht habt ihr nicht. Aber eine gute Chance, das Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig zu benden.
WIr hatten gestern einen Wasserschaden in unserer WOhnung: In
der Oberwohnung gab es einen Wasserrohrbruch, und nun sind
WÄnde un dDecken so durchfeuchtet, dass sie mittels
Trocknungsanlagen trockengelegt werden und anschließend neu
tapeziert werden muss.
Während diese Trockungsanlagen in der Wohnung arbeiten kann man dort nicht übernachten. Die Geräte sind schlichtweg zu laut. Der hohe Stromverbrauch für diese Geräte hat der Vermieter zu tragen.
Da wir schon sowieso mit Auszugsplänen liebäugeln, und dies
auch möglichst bald, nun die Frage:
Ergibt sich aus diesen Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu
sofort?
Welche Mietminderung können wir außerdem geltend machen?
Eine Mietminderung von mindestens 30 % kannst Du beanspruchen. Sind mehrere Räume, darunter Wohn- und Schlafzimmer betroffen, ist eine Mietminderung bis zu 100 % möglich.
Klärt mit Eurem Vermieter ab, sofern Ihr Ersatzwohnraum habt, ob eine vorzeitige Vertragsaufhebung möglich ist. Wenn nicht, den Mangel und die Mietminderung erklären und den Vermieter umgehend auffordern, für die Dauer der Trocknungsarbeiten Euch eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen oder die Übernachtung in einem Hotel für die ca. sechs Wochen - bis acht Wochen Trocknung