gibt es eine Möglichkeit einen Mietvertrag, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen.
Durch ungeplante Schwangerschaft (leider Risikoschwangerschaft) ergeben sich Probleme mit derzeitigen Wohnung. Unter anderem die Miete nicht mehr gezahlt werden, sowie ist das Treppensteigen und sämtliche Anstrengungen (z.B. Treppenreinigung) ärztlich verboten, des Weiteren wird ein zusätzliches Zimmer für das Kind benötigt. Laut Mietvertrag wurde vereinbart: „Beide Parteien verzichten bis zum 01.10.2010 auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses:“ Der Vermieter hat nun nur einer Kündigung zum 31.12.2010 zugestimmt. Welche Möglichkeiten gäbe es sich hier gütlich zu einigen???
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Also leider gibt es keine Möglichkeit den Mietvertrag früher zu lösen. Ich würde raten einen Nachmieter zu suchen, der zunächst zur Untermiete bei Ihnen wohnt und dann nach Ablauf der Frist einen eigenständigen Mietvertrag erhält.
man (frau) kann auch mit dem Vermieter das Gespräch suchen mit dem Ziel einen Nachmieter stellen zu dürfen.
Einen Rechtsanspruch darauf gibt es so weit mir bekannt aber nicht.
danke für deine Antwort. Einen Nachmietersuche ist bereits geschaltet und wird hoffentlich Erfolg haben. Damit wäre beiden Parteien geholfen. Leider war durch die telefonische Aussage des Vermieters, dass hier eine einvernehmliche Lösung gefunden wird, bereits eine neue größere und Paterre liegende Wohnung gesucht worden, wobei sich jetzt die Mietzeiträume überschneiden würden. Somit wäre doppelt Miete zahlen jetzt angesagt, da der Mietvertrag bis Jahresende geht und der neue ab August gilt.
Leider sagte Vermieter telefonisch zu, dass hier eine schnelle Lösung gefunden wird und gab jetzt schriftlich die lange Kündigungsfrist bekannt. Nachmietersuche wurde bereits eingeleitet…
Die Zusage sich auf eine gütliche Einigung einzulassen bedeutet ja nicht, dass ich mich sofort mit einer kürzeren Kündigungsfrist einverstanden erkläre. Es bedeutet, dass, wenn ein neuer Mieter gefunden wird auch die Kündigungsfrist verkürzt werden wird.
Also erst mal finden, dann wird das vermutlich auch klappen. Doppelt Miete kassieren geht nämlich nicht.
wurde vereinbart: „Beide Parteien verzichten bis zum
01.10.2010 auf eine ordentliche Kündigung des
Mietverhältnisses:“ Der Vermieter hat nun nur einer Kündigung
zum 31.12.2010 zugestimmt. Welche Möglichkeiten gäbe es sich
hier gütlich zu einigen???
Mit einer gütlichen Einigung scheint es ja nichts zu werden, aber meinem Wissens nach ist ein zeitlich vereinbarter Kündigungsverzicht (auch beidseitig) nur dann wirksam, wenn dieser im Vertrag auch begründet wurde, z.B. damit, dass Vermieter keinen ständigen Mieterwechsel wünscht. Ggf. mal beim RA/Mieterschutz nachfragen?!
Ok, ich muss wohl einräumen, dass meine Aussage etwas voreilig war - ich hatte das einfach so in Erinnerung. Habe nochmal gegoogelt. Bisher habe ich Hinweise darauf, dass beidseitiger Kündigungsverzeicht bis zu 4 Jahren durchaus möglich ist. Darüber hinaus gab es aber wohl schon Urteile, die dies als unwirksam einstufen. Allerdings habe ich auf die Schnelle keine Urteils-Aktenzeichen dazu gefunden.
Hi, und wenn der Nachmieter gefunden und vom VM akzeptiert wurde, dann darauf achten, dass der VM mit dem Nachmieter keinen Mietvertrag abschliesst, der erst am 01.01.2011 beginnt (alles schon dagewesen!, sondern dann, wenn der Mietvertrag für die neue Wohnung des Mieters beginnt!
MfG ramses90
Bisher habe ich Hinweise darauf, dass beidseitiger
Kündigungsverzeicht bis zu 4 Jahren durchaus möglich ist.
Richtig (wobei ich mir bei den 4Jahren nicht sicher bin). Betonung liegt aber jedenfalls auf ‚beiderseitig‘.
Darüber hinaus gab es aber wohl schon Urteile, die dies als
unwirksam einstufen. Allerdings habe ich auf die Schnelle
keine Urteils-Aktenzeichen dazu gefunden.
Das wirst Du wohl auch mit einem befristeten Mietvertrag verwechselt haben. Diese Art von Befristung muss man in der Tat begründen, sonst ist es plötzlich ein unbefristetes Mietverhältnis.
Gruß
loderunner (ianal)